Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen im Umfeld des SAP-Bezügeverfahrens NRWave. Diese Unterstützungsleistungen sind in 2 Lose aufgeteilt. Los 1: Applikationsberatung - Schwerpunkt Customizing VADM- Rolle "Application Consultant - Schwerpunkt Customizing VADM"
Der Application Consultant mit Schwerpunkt Customizing besitzt umfangrei-che Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen im Customizing von SAP HCM PA/PY und VADM. Er ist insbesondere in der Lage, schwieri-ge Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen sowie Lösungen zur Fehler-behebung zu entwickeln, zu beschreiben/dokumentieren und umzusetzen. Er ist befähigt, die Anforderungen der Nutzer zu ermitteln und diese in die operativen Tätigkeiten der Umsetzung mit aufzunehmen, zu beschrei-ben/dokumentieren und durchzuführen. Er verfügt über Projekterfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift werden zwingend vorausgesetzt.Los 2: Applikationsberatung - Schwerpunkt Programmierung VADM
- Rolle "Application Consultant - Schwerpunkt Programmierung VADM"
Der Application Consultant mit Schwerpunkt Programmierung VADM besitzt umfangreiche Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen in der ABAP-Programmierung von VADM. Er ist insbesondere in der Lage, schwie-rige Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen sowie Lösungen zur Fehlerbehebung zu entwickeln, zu beschreiben/dokumentieren und umzu-setzen. Er hat Kenntnisse und Erfahrungen mit der Programmierung der Be-scheide und Formulare der verschiedenen Vorgangsarten in der VADM. Des Weiteren besitzt er Kenntnisse der SAP Methoden und Technologien für den Datenaustausch zwischen SAP-HR und anderen SAP-Systemen und zwi-schen SAP-HR und Non-SAP-Systemen. Er verfügt über Projekterfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift werden zwingend vorausgesetzt.Kernanforderung bei allen oben beschriebenen Aufgabenprofilen ist der Coaching-Ansatz. Dieser soll die beteiligten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf Auftraggeberseite in die Lage versetzen, durch entsprechende Aktivitäten des Auftragnehmers, zu-künftig Fragestellungen selbstständig zu bearbeiten und zu erledigen sowie das erworbene Wissen auf ähnliche Problemstellungen anwenden zu können. Es geht dabei sowohl um das Schulen an konkreten Fragestellungen als auch um das Vermitteln von relevantem Grundlagen- und Hintergrundwissen.
Zur Erfüllung der Dienstleistung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer nur sol-che Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter einsetzt, welche über die im Rahmen der Eig-nungsprüfung abgefragten Qualifikationen verfügen. Es werden daher die im Fol-genden beschrieben Qualifikationen benötigt. (Los1)Rolle: "Application Consultant - Schwerpunkt Customizing VADM"Geforderte Skills (vgl. Leistungsbeschreibung):- Umfangreiche Kenntnisse, belegt durch mindestens einen Fortbildungs-nachweis, und mindestens 10 Jahre praktische Erfahrung im Customizing von SAP HCM im Bereich der VADM, insbesondereo ist die Person in der Lage, schwierige Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen und Lösungen zur Fehlerbehebung zu entwickeln, zu be-schreiben/dokumentieren und umzusetzen,o ist die Person befähigt, die fachlichen Anforderungen der Nutzer zu ermitteln, zu beschreiben/dokumentieren und diese in die operativen Tätigkeiten der Umsetzung mit aufzunehmen und durchzuführen.- Projekterfahrung in der öffentlichen Verwaltung, indem die anzugebenden Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB sein müs-sen.- Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift.
- Es sind insgesamt 2 Mitarbeitende mit Namen und Vornamen zu benennen. Je Mitarbeitendem sind mindestens 3 Projektreferenzen der letzten 10 Jahre als Nachweis der geforderten Skills zu beschreiben (Los2)Rolle "Application Consultant - Schwerpunkt Programmierung VADM"Geforderte Skills (vgl. Leistungsbeschreibung):- Umfangreiche Kenntnisse, belegt durch mindestens einen Fortbildungs-nachweis, und mindestens 10 Jahre praktische Erfahrung in der ABAP Pro-grammierung von VADM, insbesondereo ist die Person in der Lage, schwierige Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen und Lösungen zur Fehlerbehebung zu entwickeln, zu be-schreiben/dokumentieren und umzusetzen.- Kenntnisse und Erfahrungen mit der Programmierung der Bescheide und Formulare der verschiedenen Vorgangsarten in der VADM.- Kenntnisse der SAP Methoden und Technologien für den Datenaustausch zwischen SAP-HR und anderen SAP-Systemen und zwischen SAP-HR und Non-SAP-Systemen.- Projekterfahrung in der öffentlichen Verwaltung, indem die anzugebenden Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB sein müs-sen.- Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift.
Es ist insgesamt eine Mitarbeitende mit Namen und Vornamen zu benennen. Für dieMitarbeitende sind mindestens 3 Projektreferenzen der letzten 10 Jahre als Nach-weis der geforderten Skills zu beschreiben.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
. Die Höchstmenge wird auf - 400 Personentage für Los 1 und- 200 Personentage für Los 2
festgelegt.Mit Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag
Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde.
Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist,
Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB)
wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
Personal Profile und Rollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Projektsteckbrief (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Mitarbeiterprofile - Alle genannten Anforderungen sind Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und müssen zwingend erfüllt werden. Sie sind jeweils im Steckbrief wie oben benannt nachzuweisen.Es muss die folgende Zahl an unterschiedlichen Profilen eingereicht werden - dabei darf kein Personalprofil doppelt eingereicht werden (d. h. keine Person wird für mehr als ein Los angeboten).2 Application Consultant
Los 1: Application Consultant - Schwerpunkt Customizing VADM- Umfangreiche Kenntnisse, belegt durch mindestens einen Fortbildungsnachweis, und mindestens 8 Jahre praktische Erfahrung im Customizing von SAP HCM im Bereich der VADM, insbesondereo ist die Person in der Lage, schwierige Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen und Lösungen zur Fehlerbehebung zu entwickeln, zu beschreiben/dokumentieren und umzusetzen,o ist die Person befähigt, die fachlichen Anforderungen der Nutzer zu ermitteln, zu beschreiben/dokumentieren und diese in die operativen Tätigkeiten der Umsetzung mit aufzunehmen und durchzuführen.- Es sind insgesamt 2 Mitarbeitende mit Namen und Vornamen zu benennen. Je Mitarbeitendem sind mindestens 3 Projektreferenzen der letzten 10 Jahre als Nachweis der geforderten Skills zu beschreiben.
Los 2 - Application Consultant - Schwerpunkt Programmierung VADM- Umfangreiche Kenntnisse, belegt durch mindestens einen Fortbildungsnachweis, und mindestens 8 Jahre praktische Erfahrung in der ABAP Programmierung von VADM, insbesondereo ist die Person in der Lage, schwierige Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen und Lösungen zur Fehlerbehebung zu entwickeln, zu beschreiben/dokumentieren und umzusetzen.- Kenntnisse und Erfahrungen mit der Programmierung der Bescheide und Formulare der verschiedenen Vorgangsarten in der VADM.- Kenntnisse der SAP Methoden und Technologien für den Datenaustausch zwischen SAP-HR und anderen SAP-Systemen und zwischen SAP-HR und Non-SAP-Systemen.- Es sind insgesamt eine Mitarbeitende mit Namen und Vornamen zu benennen. Für die Mitarbeitende sind mindestens 3 Projektreferenzen der letzten 10 Jahre als Nachweis der geforderten Skills zu beschreiben.
Referenzen
Keine
Der Application Consultant mit Schwerpunkt Customizing besitzt umfangreiche Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen im Customizing von SAP HCM PA/PY und VADM. Er ist insbesondere in der Lage, schwierige Fehler-konstellationen inhaltlich zu erfassen sowie Lösungen zur Fehlerbehebung zu entwickeln, zu beschreiben/dokumentieren und umzusetzen. Er ist befähigt, die Anforderungen der Nutzer zu ermitteln und diese in die operativen Tätig-keiten der Umsetzung mit aufzunehmen, zu beschreiben/dokumentieren und durchzuführen. Er verfügt über Projekterfahrung in der öffentlichen Verwal-tung. Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift werden zwingend vo-rausgesetzt.
Der Application Consultant mit Schwerpunkt Programmierung VADM besitzt umfangreiche Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen in der ABAP-Programmierung von VADM. Er ist insbesondere in der Lage, schwieri-ge Fehlerkonstellationen inhaltlich zu erfassen sowie Lösungen zur Fehlerbe-hebung zu entwickeln, zu beschreiben/dokumentieren und umzusetzen. Er hat Kenntnisse und Erfahrungen mit der Programmierung der Bescheide und Formulare der verschiedenen Vorgangsarten in der VADM. Des Weiteren be-sitzt er Kenntnisse der SAP Methoden und Technologien für den Datenaus-tausch zwischen SAP-HR und anderen SAP-Systemen und zwischen SAP-HR und Non-SAP-Systemen. Er verfügt über Projekterfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift werden zwin-gend vorausgesetzt.
Kernanforderung bei allen oben beschriebenen Aufgabenprofilen ist der Coaching-Ansatz. Dieser soll die beteiligten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf Auftraggeberseite in die Lage versetzen, durch entsprechende Aktivitäten des Auftragnehmers, zukünf-tig Fragestellungen selbstständig zu bearbeiten und zu erledigen sowie das erworbe-ne Wissen auf ähnliche Problemstellungen anwenden zu können. Es geht dabei so-wohl um das Schulen an konkreten Fragestellungen als auch um das Vermitteln von relevantem Grundlagen- und Hintergrundwissen.