Dienstleistungsausschreibung für die Landesvertretung Staatskanzlei beim Bund in Berlin.
Unterstützungsleistung bei der Betreuung von Arbeitsplatzsyste-men und Veranstaltungen in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Rahmenvertrag endet beim Erreichen der Obergrenzen von 400.000,00 EUR ohne das es einer Kündigung bedarf:
Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens zwei Referenzen anzugeben - eine davon mit einem öffentlichen Auftraggeber, deren Projekte innerhalb der letzten drei Jahre abschließend durchgeführt oder begonnen wurden. Der Auftragnehmer soll in den jeweils referenzierten Projekten zum Ausschreibungsvorhaben identische oder vergleichbare Unterstützungsleistungen bei der Konzeption und Administration von Microsoft Windows Arbeitsplatzsystemen erbracht haben.
Leistungskatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Rollenprofile
Keine