Rahmenvertrag für Wartung, Support sowie Weiterentwicklung einer bestehendenJitsi-Umgebung einschließlich des dazugehörigen Managementsystems
Der Auftragnehmer übernimmt auf Abruf Dienstleistungen zur Wartung, zum Support undzur Weiterentwicklung der bestehenden Jitsi-Umgebung des Auftraggebers einschließlichdes vorgelagerten Managementsystems.Die Leistungen umfassen insbesondere Analyse, Beratung, Konfiguration, Fehlerbehebung,Sicherheitsbewertung, Patch- und Releasemanagement, Dokumentation, Unterstützung bei Betriebsprozessen sowie die Weiterentwicklung und Integration angrenzenderSysteme.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Rahmenvertrag endet beim Erreichen der Höchstgrenze von 3.600.000 EUR ohne das es einer Kündigung bedarf:
Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde.
Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist,
Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB)
wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
Referenzen (Dokument A2) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sicherheits- und Datenschutzkonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifizierung ISO 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Erfahrung - Der Bieter muss seit mindestens drei Jahren Dienstleistungen im Bereich Betrieb, Wartung, Support oder Weiterentwicklung von Open-Source-Kommunikations-, Videokonferenz-, WebRTC-, SIP- oder UCC-Umgebungen erbringen. Der Bieter muss über Erfahrung im Betrieb von Open-Source-Kommunikationsplattformen im öffentlichen Sektor (Bund, Land, Kommune) oder einem regulierten/sicherheitskritischen Umfeld verfügen.
Vertraulichkeit - Bei der Leistungserbringung muss der Bieter Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zum Schutz von Daten und Systemen sicherstellen. Ein entsprechendes Sicherheits- und Datenschutzkonzept ist vorzulegen.
Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 - Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001
Deutsche Sprache - Der Bieter muss deutschsprachigen Support in Wort und Schrift leisten können.
Mitarbeiterqualifikation - Der Bieter muss mindestens zwei für die Leistungserbringung vorgesehene Mitarbeiter benennen, welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Englischkenntnisse müssen mindestens für technische Dokumentation und Fehleranalyse vorhanden sein. Mindestens einer der benannten Mitarbeiter muss praktische Erfahrung mit Jitsi Meet, Jitsi Videobridge, Jicofo, Prosody oder vergleichbaren WebRTC-Komponenten besitzen. Die Qualifikation ist durch ein geeignetes Kompetenzprofil nachzuweisen.Praktische Erfahrung mit SIP-Telefonie-Komponenten, insbesondere Asterisk, Jigasi oder vergleichbaren Lösungen, ist von mindestens einem der benannten Mitarbeiter nachzuweisen. Mindestens einer der benannten Mitarbeiter muss praktische Erfahrung mit Linux und containerisiertem Betrieb, insbesondere Podman oder vergleichbaren Containertechnologien, besitzen. Die Qualifikation ist durch ein geeignetes Kompetenzprofil nachzuweisen.
Supportprozess - Der Bieter muss einen dokumentierten Supportprozess für Incident-, Problem-, Change- und Releasemanagement vorweisen. Insbesondere Priorisierung nach Kritikalität, Reaktionszeiten je Störungsklasse sowie Eskalationswege mit Rollen und Erreichbarkeit sind dabei aufzuzeigen.
Keine