Die in IT.NRW implementierte und betriebene Infrastruktur- und Applikationsumgebung für die BMC Helix Produkte in der Version 20.x (im folgenden "Remedy" benannt) ist gemäß den Infrastrukturanforderungen des Herstellers BMC in die herstellerseitig benannte Betriebsform 'containerized architecture' auf eine IT.NRW-seitig bereitgestellte Infrastruktur (virtuelle Server und Datenspeicher in dazu bereitgestellten IT-Netzabschnitten einschließlich Netzübergängen innerhalb von IT.NRW Rechenzentren) in der zum Zeitpunkt der produktiven Inbetriebnahme höchstmöglichen herstellerseitig freigegebenen Version zu überführen; dabei sind die hersteller- und IT.NRW-seitig höchstmöglich freigegebenen Versionen der zum Einsatz kommenden Infrastrukturkomponenten einzusetzen.
Nach Implementierung und Überführung von Infrastruktur und Applikation für "Remedy" erfolgen der Betrieb und Support aller betroffenen Komponenten und Applikationen ab den IT.NRW-seitig bereitgestellten und durch den Auftragnehmer nach IT.NRW-Vorgaben gehärteten und in aktuellem Zustand gehaltenen Linux-VMs in den bereitgestellten Netzabschnitten gemäß den IT.NRW-seitigen Betriebs-, Sicherheits- und Zertifizierungsvorgaben vollumfänglich innerhalb der vertraglich vereinbarten Servicezeiten durch den Auftragnehmer. Die zur so vereinbarte Gesamtleistung erforderlichen Beratungs-, Administrations- und Supportleistungen werden unter der Bezeichnung 'Remedy as Managed Service' gemäß den hier festgelegten vertraglichen Vereinbarungen erbracht. Dies kann sowohl in den Räumlichkeiten von IT.NRW, als auch durch Fernzugriff gemäß den durch IT.NRW zur Verfügung gestellten technischen Zugriffswege und Komponenten auf die vertragsgegenständliche IT-Infrastruktur erfolgen.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Betrieb und Support von 'Remedy as Managed Service' zum Vertragsende an IT.NRW oder einen durch IT.NRW benannten Nachfolger in einer für fachkundige Dritte geeigneten Art nach Stand der Technik zu überführen, sofern er dazu durch den Auftraggeber beauftragt wird. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Anforderung durch IT.NRW die vertragsgegenständliche Implementierung von "Remedy as Service" in eine andere, durch IT.NRW bereitgestellte technisch kompatible Infrastrukturumgebung zu überführen. Die dadurch entstehende Beratungs- und Unterstützungsleistungen über den vereinbarten Betriebs- und Supportaufwand hinaus werden gemäß den Honorarsätzen der jeweils gültigen Preisliste des Auftragsnehmers gemäß nachgewiesenem Aufwand vergütet.Der Auftragnehmer stellt für die Vertragslaufzeit Beschaffung und Support der erforderlichen Lizenzprodukte BMC Helix sowie aller weiteren zur vertragskonformen Leistungserbringung erforderlichen Komponenten gemäß den jeweiligen Herstellerpreislisten günstigst sicher. Über die Vertragslaufzeit hinausgehende Nutzungs- und Leistungsrechte und -pflichten der jeweiligen Hersteller oder Lizenzgeber über den Auftragnehmer gehen mit Vertragsende auf Anforderung an IT.NRW über.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der diesbezüglichen Vertragsdauer gekündigt wird.
siehe Leistungsbeschreibung
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf dem Vergabemarktplatz sind die Unterlagen zu finden. Fragen werden nur auf dem Vergabemarktplatz beantwortet.
nach §56 VgV
Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
keine Losaufteilung möglich