Microsoft Support und Service
Es handelt sich um einen Microsoft 2nd Level Support, welcher als Remote Support erbracht werden soll, sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Microsoft Support durch den Hersteller selbst (3rd Level Support) mit reaktiven und proaktiven Supportdienstleistungskomponenten, ebenfalls erbracht als Remote Support.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde.
Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist,
Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB)
wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
Referenzen
Nachweis Erfahrung - Der Bieter muss seit mindestens drei Jahren kontinuierlich die geforderten Microsoft Support- und Services am Markt erbringen.
Anzahl Mitarbeitende - Es müssen mindestens 500 Mitarbeitende einen Microsoft Certified Professional Status besitzen.
Einreichung Servicekonzept - Der Bieter muss ein Servicekonzept einreichen.
Nachweis Premiumsupport für Partner - Der Bieter muss einen Microsoft Vertrag für "Premiumsupport für Partner" haben.
Sicherstellung Qualität - Der Bieter hält während der Vertragslaufzeit einen aktiven Vertrag mit Microsoft zur Weitergabe der 3rd Level Tickets. Eine Übertragung von Tickets in das folgende Vertragsjahr ist mit mindestens 25% möglich.Der Bieter muss für die Erbringung der beschriebenen Leistung Mitarbeitende einsetzen, welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.Der Bieter ist in der Lage, während der gesamten Vertragslaufzeit unterbrechungsfrei eine Erreichbarkeit von 24 Stunden/7 Tage die Woche zu erbringen (24x7).Der Bieter akzeptiert bestimmte Dringlichkeitsstufen.Der Bieter garantiert den Support in Deutsch. Die Dokumentation sind ebenso in Deutsch zu erstellen. Englisch ist optional.Der Bieter dokumentiert Probleme und baut eine Knowledge Base auf: - Aufbau und Pflege einer Wissensdatenbank- Dokumentation aller gelösten Incidents- Zugriff für Kunden über PortalDer Bieter hat eine gültige ISO 27001 und ISO 9001 Zertifizierung.Transition-Kosten, z.B. für Setup, Schulung und Integration sind bereits in der Service- & Rufbereitschaftspauschale inkludiert.
Mitarbeiterbezogene Eignungkriterien - Technical Account Manager:Studiengang / Ausbildung des Mitarbeiters:Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder eines Studiengangs mit Nebenfach Informatik oder abgeschlossene Berufsausbildung als Mathematische(r) Assistent(in), Fachinformatiker(in) oder vergleichbar zu obigen Ausbildungen. Der Nachweis ist durch eine Kopie des Bildungsabschlusses zu erbringen.Mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Technical Account Manager im Bereich Microsoft Support- und Serviceleistungen. Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Nachweis ist durch ein Zertifikat (mind. Level C2) oder Muttersprache zu erbringen.Customer Service Manager:Studiengang / Ausbildung des Mitarbeiters:Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder eines Studiengangs mit Nebenfach Informatik oder abgeschlossene Berufsausbildung als Mathematische(r) Assistent(in), Fachinformatiker(in) oder vergleichbar zu obigen Ausbildungen. Der Nachweis ist durch eine Kopie des Bildungsabschlusses zu erbringen.Mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Customer Service Manager im Bereich Microsoft Support- und Serviceleistungen. Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Nachweis ist durch ein Zertifikat (mind. Level C2) oder Muttersprache zu erbringen.
Keine