Rahmenvereinbarung zu steuerlichen Beratungsleistungen sowie Beratung und Begleitu...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
DE306505705
Vergabestelle
+49 2114566-926
+49 2114566-430
vergabestelle@munv.nrw.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Rahmenvereinbarung zu steuerlichen Beratungsleistungen sowie
Beratung und Begleitung bei der Einführung eines
Tax Compliance Management Systems

Mit der Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist, wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und in § 2b UStG neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten am 01.01.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, auf deren Grundlage eine juristische Person des öffentlichen Rechts dem Finanzamt gegenüber erklären kann, dass das bisher geltende Recht für sämtliche vor dem 01.01.2025 ausgeführten Leistungen weiterhin anzuwenden ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung gemäß § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31.12.2026 verabschiedet.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat stellvertretend für das Land NRW diese Optionserklärung abgegeben.
Somit findet ab dem 01.01.2027 in Nordrhein-Westfalen der neue § 2b UStG auf die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Anwendung.
Dies bedeutet, dass sich die Umsatzsteuerbarkeit nicht mehr im Wesentlichen auf die Betriebe gewerblicher Art oder die Betriebe der land- und forstwirtschaftlichen Art beschränkt, sondern künftig auch auf Leistungen, welche mit einer Gegenleistung (Entgelt) erbracht werden, sofern eine Nichtbesteuerung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde und die Tätigkeit nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt (hoheitliche Aufgabe) ausgeübt wird.

Haupterfüllungsort

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Vom 01.09.2026 bis 31.12.2027

Optional kann die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn Ihnen dies schriftlich bis zum 30.11.2027 mitgeteilt wird.
Die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig, wenn der in der Leistungsbeschreibung genannte jeweilige Jahreshöchstbetrag, inklusive der optionalen Verlängerung des Auftrages um ein weiteres Jahr, erreicht ist.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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