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Erstellung von Flutwellenabschätzungen für Stauanlagen in NRW
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.12.2025
16.12.2025 10:00 Uhr
16.12.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
05111-95002-30
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Vergabestelle
vergabestelle@munv.nrw.de
+49 2114566-842
+49 2114566-430

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
05111-95002-30
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Vergabestelle
vergabestelle@munv.nrw.de
+49 2114566-842
+49 2114566-430

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71350000-6
71300000-1
71351920-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erstellung von Flutwellenabschätzungen für Stauanlagen in NRW

Im Juli 2021 führten extrem ergiebige Dauerniederschläge durchsetzt mit örtlichen Starkregenereignissen zu massiven Sturzfluten und Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und ließen die Pegelstände der Gewässer in den betroffenen Gebieten rasant ansteigen. Das Ausmaß der Niederschläge und in der Folge auch das Ausmaß der Sturzfluten und Hochwasser waren außerordentlich und in den betroffenen Regionen in dieser Höhe in den vergangenen Jahrzehnten nicht aufgetreten.
Vorgehaltener Rückhalteraum in den Talsperren wurde in kurzer Zeit durch die zuströmenden Wassermassen ausgefüllt. Trotz hoher Anforderungen an Bau und Betrieb führten die Zuflüsse in ungeahnter Höhe zum unkontrollierten Überströmen der Steinbachtalsperre. Ein Totalversagen dieser Talsperre war zeitweise zu befürchten.
Bereits jetzt ist mit den nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels davon auszugehen, dass solche meteorologischen Extremereignisse zukünftig häufiger auftreten werden. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr einen 10-Punkte-Arbeitsplan "Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels" aufgestellt, der im Handlungsfeld 6 auch die Verbesserung der Talsperrensicherheit adressiert.
Um in einem unwahrscheinlichen Fall eines Totalversagens auf einer geeigneten Grundlage Entscheidungen zu treffen, sind einheitliche, präventive Flutwellenabschätzungen erforderlich.

Die bisherige Erstellung von Flutwellenabschätzungsberechnungen waren in der Vergangenheit sehr zeit- sowie kostenintensiv.
Durch neue technische Möglichkeiten sowie den Einsatz von maschinellem Lernen (ML) besteht die Erwartung, dass sich die einzelnen Berechnungen deutlich beschleunigen und die Kosten reduzieren lassen. Hierzu sollen erste Erfahrungen von neuen Ansätzen gewonnen und gefördert werden sowie schnellstmöglich Ergebnisse für Flutwellenabschätzungen für die prioritären Talsperren erstellt werden.

Im Sinne der Förderung von Zukunftstechnologie möchte sowohl die Landesregierung NRW als auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr insbesondere Ansätze mit künstlicher Intelligenz-/Machine-Learning-Berechnungselementen und Modellaufstellungen unterstützen. Deshalb richtet sich diese Ausschreibung besonders an Unternehmen, die solche Berechnungselemente und Modellaufstellungen KI-basiert anbieten können.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit Hilfe der hier ausgeschriebenen Leistung sollen für bis zu 220 Stauanlagen Flutwellenabschätzungen (jeweils ein "worst-case" Szenario) erstellt werden, so dass in einem möglichen Versagensfall geeignetes Kartenmaterial zur Verfügung steht. Konkret handelt es sich hierbei um Stauanlagen nach der Begriffsdefinition des § 75 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) Abs. 2 sowie § 76 Abs. 4 LWG.
Die zu erbringende Leistung umfasst die folgenden Inhalte:

Arbeitspaket 1: Erstellung von Flutwellenabschätzungen
Für bis zu 220 Stauanlagen sind Flutwellenabschätzungen zu erstellen.
Hierzu wird der Auftragnehmerin ein Auszug von Daten, die auf dem Stauanlagenverzeichnis NRW fußen, per E-Mail übersandt.

Dieser Auszug enthält unter anderem folgende Informationen:
- Name der Stauanlage
- Kronenhöhe
- Stauraum (bis zur Überlaufkrone).

Sollte die Auftragnehmerin weitere Daten zur Berechnung der Flutwellenabschätzungen benötigen, sind diese von der Auftragnehmerin eigenständig einzuholen bzw. zu ermitteln. Hierzu ist ggf. eine eigenständige Anfrage an die datenhaltenden Stellen (z. B. LANUK oder Bezirksregierungen) zu stellen. Eine kursorische Prüfung der übersendeten Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit obliegt hierbei der Auftragnehmerin.

Die Flutwellenabschätzungen müssen die folgenden Punkte beinhalten:
- Kartendarstellung der Überflutungsbereiche mit den Inhalten:
- Wasserstand
- Fließgeschwindigkeit
- Wellenankunftszeiten

- Die Flutwellenabschätzungen müssen als GIS-Layer und PDF-Dokumente vorgelegt werden.

Die flächengrößte Talsperre besitzt hierbei eine Modellierungsgebietsfläche von geschätzten rd. 200 km2. Dies muss bei der zu wählenden Methodik der Berechnungen Berücksichtigung finden.
Die Darstellung der einzelnen GIS-Layer und PDF-Dokumente wird in einem gesonderten Videokonferenztermin mit einer Dauer von ca. 1,5 Stunden zu Beginn des Projektes zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber festgelegt.

Die durchgeführten Berechnungen müssen den folgenden "Mindestanforderungen Flutwellenabschätzungen" entsprechen:

Die tabellarische Übersicht der Mindestanforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Arbeitspaket 2: Dokumentations- und Berichtspflichten
Im Rahmen der Dokumentations- und Berichtspflichten ist ein Ergebnisbericht zur Flutwellenabschätzung zu erstellen, insbesondere mit den folgenden Inhalten:

- Vorgehen und Randbedingungen
- Methodik
- Güte der Ergebnisse

Der Ergebnisbericht ist sowohl als lesbare digitale Version (z. B. PDF-Datei), als auch als editierbare digitale Version (z.B. Word-Dokument) dem Auftraggeber vorzulegen (im DIN A4-Format und in Farbe). Alle Berichte und Präsentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Der Ergebnisbericht ist spätestens zum Vertragsende vorzulegen.

Termine/Besprechungen
Die einzelnen Arbeitspakete umfassen zudem regelmäßige Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber. An diesen Abstimmungsterminen nehmen ggf. weitere Landesbehörden teil. Der Turnus und die Länge der Abstimmungstermine werden auf einen 2-monatigen Rhythmus und ca. 1,5 Stunden pro Termin festgelegt. Die Abstimmungstermine werden digital (als Videokonferenz) erfolgen.

Die Ergebnisse der Flutwellenabschätzungen sowie der dazugehörige Ergebnisbericht müssen in einer Ergebnispräsentation mit Diskussionsteil im Rahmen von 3 Videokonferenzen zu jeweils 2 Stunden von der Auftragnehmerin präsentiert werden. Als potenzielle Adressaten sind hier politische Akteure und Institutionen als auch die Präsentation gegenüber der Öffentlichkeit / Presse zu nennen.

Datenformat / Datennutzbarkeit
Die gewonnenen Ergebnisse sowie die dazugehörigen Daten müssen innerhalb der Landesverwaltung, den nachgeordneten Bereichen sowie den Betreibern der Stauanlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt werden können.
Hinsichtlich der Nutzungsrechte wird auf die Ziffern 8 bis 10 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Nordrhein-Westfalen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYT4LQU1H8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer Rheinland
c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: +49 221-147-2889

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Soweit zusätzliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Aus-schreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten oder zum Angebot aufgeforderten Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind spätestens bis zum 03.12.2025 ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden spätestens bis zum 09.12.2025 beantwortet.
Die Fragen der Unternehmen werden ggf. gesammelt und sortiert und dann innerhalb der genannten Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Kommunikation auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Unternehmen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bieter vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bieter insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formular Referenzliste Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Formular Umsatzentwicklung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Formular Mitarbeiterprofile (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Erfahrungen im generellen Bereich der Flutwellenabschätzungen bei Talsperren - Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren, d. h. vom 01.11.2022 bis 31.10.2025 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß den Formularen "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.

Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.11.2022 bis 31.10.2025) darzustellen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

2. Erfahrungen in der Erstellung von 2D-Modellberechnungen in der Wasserwirtschaft - Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren, d. h. vom 01.11.2022 bis 31.10.2025 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß den Formularen "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.

Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.11.2022 bis 31.10.2025) darzustellen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

alternativ bei Nutzung von KI-gestützter Modell-Lösung: 1. Erfahrungen im Bereich Forschung und Entwicklung von KI-Modellen in der Wasserwirtschaft - Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren, d. h. vom 01.11.2022 bis 31.10.2025 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß den Formularen "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.

Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.11.2022 bis 31.10.2025) darzustellen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

alternativ bei Nutzung von KI-gestützter Modell-Lösung: 2. Erfahrungen mit der Berechnung von generellen KI-gestützten Modellberechnungen zur Ablösung und/oder Verbesserung bestehender Prozesse (z. B. bisher mit 2D- Modellberechnung) - Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren, d. h. vom 01.11.2022 bis 31.10.2025 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß den Formularen "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.

Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.11.2022 bis 31.10.2025) darzustellen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Qualifikation/Referenzen des Projektteams - Die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu benennen.
Darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen ist deren persönliche Qualifikation, d.h. deren fachliche Kenntnisse und einschlägigen Erfahrungen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mindestens eine Referenz zu einem der genannten Eignungskriterien nachweisen. Insgesamt muss das Projektteam alle genannten Eignungskriterien erfüllen. Nachweise darüber sind im Formular "Mitarbeiterprofile" anzugeben.
Die Referenzen des Projektteams müssen nicht im Unternehmen des Bieters erbracht worden sein.

Das benannte Projektteam darf im Laufe des Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, ist zwingend vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird (gemäß Formular "Mitarbeiterprofile").

Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren, d. h. vom 01.11.2022 bis 31.10.2025 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß den Formularen "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.

Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.11.2022 bis 31.10.2025) darzustellen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angabe der Gesamtumsätze - Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Zulassung oder Eintragung in einem Register erforderlich ist, ist der entsprechende Nachweis mit dem Angebot einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU); für Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft anzugeben
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - sofern zutreffend -
- Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) - sofern zutreffend -
- Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) - sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist -

- Konzept zum Leistungsinhalt
- Arbeits- und Zeitplan
- Angebotspreis

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung