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Jahresabschlussprüfung Straßen.NRW
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
DE306505705
Vergabestelle
+49 2114566-0
+49 2114566-430
vergabestelle@munv.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYTSV9M8TN

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYTSV9M8TN/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Das Ministerium für Umwelt Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ist Aufsichtsbehörde des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen und beabsichtigt, dessen Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2026 und optional für die Folgejahre 2027 bis 2030 zu vergeben. Zu berücksichtigen sind während des Prüfungszeitraums für das Geschäftsjahr 2026 ggfs. ergänzende Prüfungshandlungen aufgrund der in diesem Zeitraum stattfindenden Transformation von SAP ECC und HCM auf SAP S/4HANA und H4S4. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist zum 01.01.2001 durch Verstaatlichung und Zusammenlegung der Aufgaben der beiden Straßenbauverwaltungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe entstanden und wird seitdem als Landesbetrieb nach § 14a des Landesorganisationsgesetzes NRW und § 26 der Landeshaushaltsordnung NRW geführt. Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtschaftlich oder zumindest auf Kostendeckung ausgerichtet ist.
Zu den Kernaufgaben des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen gehören Leistungen für die Verkehrsinfrastruktur für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der Bundesstraßen und der Landesstraßen. Auf der Grundlage von Vereinbarungen nach § 56 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz NRW wird er auch für Kreis- und Gemeindestraßen tätig. Er kann darüber hinaus weitere Dienstleistungen für die Verkehrsinfrastruktur für Dritte erbringen. Er hat seinen Betriebssitz in Gelsenkirchen und gliedert sich darüber hinaus in Regionen, Niederlassungen und Meistereien. Nähere Angaben finden Sie unter www.strassen.nrw.de sowie im beiliegenden Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2024 (Anlage 1).

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bucht nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Er hat unter entsprechender Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des HGB zum Ende eines Geschäftsjahres (jeweils der 31.12.) einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Nach § 12 Absatz 4 seiner Betriebssatzung (Anlage 2), bestellt die Aufsichtsbehörde (MUNV) den Abschlussprüfer mit Einwilligung des Finanzministeriums und im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof auf Kosten des Landesbetriebs.

Ein Wirtschaftsprüfer bzw. ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen ist über die in § 319 Abs. 2 und 3 HGB hinaus genannten Gründe auch dann von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er für die Abschlussprüfung beim Landesbetrieb Straßenbau bereits in den letzten fünf Jahren verantwortlich war (Nr. 6.2.6 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen, Anlage 5

Umfang der Leistung
Folgende Leistungen (Prüfungsauftrag) sind pro Geschäftsjahr zu erbringen:
1. Zu prüfen ist die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen nach den §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW PS 450). Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Dies umfasst die Beurteilung, ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Landesbetriebs gibt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
2. Darüber hinaus ist die Prüfung analog § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und entsprechend der Darstellung des § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 VV zu § 68 Landeshaushaltsordnung (Anlage 3) und dem IDW Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) durchzuführen. Danach erstreckt sich die Prüfung und Berichterstattung auch auf Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie wirtschaftliche Verhältnisse.
3. Abgabe einer Beurteilung über den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Grundlage der durchgeführten Prüfung.
4. Erstellung der ausführlichen schriftlichen Prüfungsberichte (mit Erläuterungen zu wesentlichen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Bestätigungsvermerke.
5. Wenn die Auftragnehmerin im Rahmen der Prüfung Hinweise auf eine eingeschränkte oder fehlende Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erhält oder wenn sie Verbesserungspotentiale (z. B. Schwachstellen, besondere Risiken, Ertragspotentiale) identifiziert, die gegebenenfalls auch über den eigentlichen Prüfungsauftrag hinausgehen, so ist hierüber in geeigneter Weise dem MUNV zu berichten.
6. Die Prüfung ist zeitlich so zu planen und durchzuführen, dass der Prüfungsbericht dem MUNV bis spätestens 01.06. des dem zu prüfenden Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegt. Vorprüfungen können im zu prüfenden Geschäftsjahr beginnen.
7. Über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ist der Geschäftsführung des Landesbetriebs und dem MUNV in je einem Schlussgespräch zu berichten. Die Schlussgespräche können auch in einem Termin zusammengeführt werden. Die Schlussgespräche über das Ergebnis der Prüfung haben spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Prüfung zu erfolgen.
8. Dem MUNV und dem Landesbetrieb Straßenbau sind unmittelbar nach Fertigstellung des Prüfungsberichts ein Exemplar in Papierform sowie eine elektronische Ausfertigung mit digitaler Signatur und elektronischem Siegel, die auch zur Weitergabe an weitere Empfänger geeignet ist, zu übersenden. Zusätzlich sind dem MUNV ein Testatexemplar in Papierform und eine elektronische Ausfertigung (analog zum Prüfungsbericht), das den Lagebericht, den Jahresabschluss und den Bestätigungsvermerk umfassen, zu übermitteln.

Prüfung der Migration von SAP R3 zu SAP S/4 Hana
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 ist in 2027 auch einmalig die Transformation von SAP ECC und HCM auf SAP S/4HANA und H4S4 zu prüfen.
Auf die beigefügte Projektbeschreibung (Anlage 4), insbesondere bzgl. der inhaltlichen Schwerpunkte der Transformation, wird verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine projektbegleitende Prüfung des Migrationsprojektes gemäß IDW 850 n. F. nicht Bestandteil der Leistung ist.

Durchführung der Prüfung
Die Auftragnehmerin lässt sich vom Landesbetrieb Straßenbau vor Beginn der Jahresabschlussprüfung die Prüfungsbereitschaft erklären. Mit der Leitung des Landesbetriebes ist der Tag des Prüfungsbeginns zu vereinbaren. Vor Aufnahme der Prüfungstätigkeit lässt sich die Auftragnehmerin von der Leitung des Landesbetriebes Auskunftspersonen benennen und fordert die über den Landesbetrieb angefertigten Prüfungsberichte und Gutachten der letzten beiden Jahre an. Bei wichtigen Auskünften, Nachweisen und Bestätigungen kann die Auftragnehmerin verlangen, dass ihm diese schriftlich erteilt werden.

Kann mit der Prüfung nicht so rechtzeitig begonnen werden, dass ihr Abschluss voraussichtlich nicht zum 01.06. des dem zu prüfenden Geschäftsjahr folgenden Jahres erfolgen wird oder wird während der Prüfung erkannt, dass diese nicht termingerecht abgeschlossen werden kann, so zeigt die Auftragnehmerin dies dem Landesbetrieb Straßenbau und dem MUNV unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich an. Der Auftraggeber kann die Ausführungsfrist insbesondere dann verlängern, wenn die Auftragnehmerin die Verzögerung nicht zu verantworten hat.
Die einmalige Prüfung der Transformation von SAP ECC und HCM auf SAP S/4HANA und H4S4 ist mit Vorlage des Prüfungsberichtes bis zum 01.06.2027 abzuschließen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Jahresabschlussprüfung analog.
Die Prüfung ist grundsätzlich ohne Unterbrechung durchzuführen.

Optionale Leistungen
Sofern derzeit nicht absehbare Sonder- oder Zusatzleistungen erforderlich werden, die mit dem Prüfungsauftrag in Zusammenhang stehen, behält sich der Auftraggeber vor, diese als Ergänzung auf Basis der von der Auftragnehmerin hierfür angebotenen Stundensätze zu beauftragen. Hierüber wird die Auftragnehmerin rechtzeitig informiert.

Haupterfüllungsort

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf

Weitere Erfüllungsorte

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Wildenbruchplatz 1
45888
Gelsenkirchen

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Leistungszeitraum für die Jahresabschlussprüfungen beginnt mit Vertragsschluss und endet mit Abnahme des Prüfungsberichts und der Durchführung der Schlussgespräche. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr für die Prüfung des nächsten Geschäftsjahres bis zum Geschäftsjahr 2030, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.10.2026 (bzw. 31.10.2027, 31.10.2028, 31.10.2029) gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, spätestens mit Abnahme des Prüfungsberichts und Durchführung der Schlussgespräche für das Geschäftsjahr 2030.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen:

- Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bei einem Mindestjahresumsatz von jeweils 350.000,00 Euro netto (gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft.

- "Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung", mit einer Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall i. H. v. 1 Mio. Euro.

Vorzulegende Nachweise:
Formular Umsatzentwicklung; Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bei einem Mindestjahresumsatz von jeweils 350.000,00 Euro netto (gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; - "Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung", mit einer Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall i. H. v. 1 Mio. Euro.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens zwei Referenzen über Prüfungen von Jahresabschlüssen von öffentlichen Unternehmen, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Dabei handelt es sich um Unternehmen im alleinigen Eigentum oder unter maßgeblicher Beteiligung und Einflussnahme einer Gebietskörperschaft, z.B. Bundesbetriebe und Landesbetriebe, die auch als Staatsunternehmen bezeichnet werden, sowie kommunale Betriebe unabhängig der Rechtsform.

Vorzulegende Nachweise:
Formular Referenzliste Unternehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Formular 324 - Angebotsschreiben; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 521 - Ausschlussgründe; Diese Eigenerklärung ist auch von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 531 - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung; - sofern zutreffend -; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angebotspreis; Der Angebotspreis ist jeweils für jede einzelne Jahresabschlussprüfung als Gesamtpreis anzugeben und muss alle Leistungen einschließlich sämtlicher Auslagen und Nebenkosten (Personal-, Reise-, Sach- und Gemeinkosten) umfassen. Zudem ist der Netto-Preis für die einmalige Prüfung der Transformation auf SAP S/4HANA und H4S4 anzugeben.
Zudem ist für die zu erbringende Leistung als auch für optionale Leistungen ein Tages-/Stundensatz anzugeben.
Zu den Nettopreisen ist der gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer-Satz anzugeben, der für die Leistungen fällig wird.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 534a - Erklärung Eignungsleihe; (sofern zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Unabhängigkeit; Entsprechend Ziffer 6.2.1 des "Public Corporate Governance Kodex des Landes NRW" ist eine Erklärung mit dem Angebot abzugeben, in der angegeben werden muss, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Bieter und seinen Organen einerseits und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit begründen könnten (Formular "Erklärung zur Unabhängigkeit").; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

24.03.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

08.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Sind für bestimmte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise Formulare vorgesehen, müssen die entsprechenden Formulare verwendet werden. Die Formulare werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" zur Verfügung gestellt. Die Formulare sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formulare darf nicht abgeändert werden.
Es sind zwingend alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare - soweit zutreffend - abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.

Hinweis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einzelfallbezogene Vertragsbedingungen des Bieters sowie Dritter ausgeschlossen sind. Soweit sich der Bieter auf eigene Vertragsbedingungen beruft, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Vertragsbestandteile
Es gelten die in Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen vereinbarten Vertragsbestandteile.

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