Rahmenvereinbarung über die EU-beihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
DE306505705
Vergabestelle
+49 2114566-842
+49 2114566-430
vergabestelle@munv.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYTVESC7Y5

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYTVESC7Y5/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die EU-beihilferechtliche juristische und strategische Beratung sowie Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß §§ 107-109 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und dessen nachgeordneten Dienststellen.
Dabei ist es vorrangiges Ziel - neben der Beratung/Begleitung des Landes NRW in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission - die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Vorbeugung und Abwendung von Prüfverfahren bzw. Rückforderungen seitens der Europäischen Kommission bei geplanten und realisierten Zuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen an Dritte. Dazu müssen u. a. zielgerichtete Stellungnahmen, Strategien und Argumentationslinien erarbeitet werden, die für das Land NRW positive Entscheidungen der Europäischen Kommission ermöglichen und mögliche Rückforderungen gegenüber den Zuwendungsempfängern und ggf. dem Land verhindern.

Die EU-beihilferechtliche Beratung wird durch das Referat VIII A 7 des MUNV durchgeführt und koordiniert. In diesem Rahmen werden Nachfragen und Abstimmungen zum Beihilferecht aus und mit allen Abteilungen des MUNV durchgeführt. Die Umsetzung der beihilferechtlichen Vorschriften bzw. Anpassungen an diese betreffen potenziell alle beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des MUNV.

Zu den Aufgaben des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfe gehören u.a.

1. EU-beihilferechtliche Beratung bei und Erstellung/Überarbeitung von Richtlinien und Einzelzuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen,
2. Notifizierungs-/Freistellungsverfahren (Beratung, Begleitung und Erstellung der Unterlagen),
3. Begleitung von Prüf- und Rückforderungsverfahren der Europäischen Kommission (Beratung und Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen, etc.),
4. Beratung zu Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission,
5. EU-beihilferechtliche Beratung (Identifikation von Problemkreisen) und Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen für eine adäquate Vertretung der NRW-Förderinteressen u.a. im Zusammenhang mit der Fortentwicklung/Modernisierung/ Überarbeitung der sekundärrechtlichen Vorschriften zum EU-Beihilferecht durch die EU-Kommission.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Geschäftsverteilung und der Erfahrungen aus den letzten Jahren fallen im MUNV die o.g. Begutachtungs- und Beratungsleistungen vor allem in folgenden Aufgabengebieten an:

- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Naturschutz, Artenschutz,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Wasserwirtschaft,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Umweltbildung,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft/ Circular Economy, Umweltwirtschaft, Klimaanpassung,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Luftverkehr,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Mobilität der Zukunft, ÖPNV.

Dieser (Aufgaben-) Katalog wird ggf. um weitere Punkte/Vorgänge ergänzt, die u.a. aufgrund der Entscheidungshoheit der Europäischen Kommission bzw. wegen sich ändernder/neu hinzutretender Bedürfnisse und Vorgaben aus den Fachabteilungen des MUNV zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind. Ebenso sind die Prioritäten unter einzelnen Aufgaben/Vorgängen wechselnd und nicht vorhersehbar.

Betroffen sind alle aktuellen und geplanten EU-beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des MUNV und des nachgeordneten Geschäftsbereichs. Das Vorhaben (juristische Absicherung durch hochspezialisierte Experten/Expertinnen) muss notwendigerweise in enger Abstimmung mit der Auftragnehmerin erfolgen. Hierdurch wird einerseits sichergestellt, dass die speziellen Belange des MUNV im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden, andererseits erfolgt im Rahmen der Betreuung auch ein nicht unerheblicher Erkenntnisgewinn im MUNV, welcher bei der zukünftigen Aufgabenerledigung nützlich ist.

Umfang der Leistung
Bezüglich der genannten Aufgabengebiete sowie des dargestellten Aufgabenspektrums des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfen umfasst die Rahmenvereinbarung insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Bearbeitungsaufwands
- Rechtsdienstleistungen, welche die Vertretung in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission bzw. die Rechtsberatung zur Vorbereitung von EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission betreffen (z.B. förmliche Prüf- und Rückforderungsverfahren der EU-Kommission). Darüber hinaus ist es möglich, dass Zuwendungen des Geschäftsbereiches in dem Vertragszeitraum Gegenstand neuer Überprüfungs- und Auskunftsverfahren der EU-Kommission werden,
- Rechtsdienstleistungen (beihilferechtliche Expertisen/Einschätzungen) im Zusammenhang mit der Planung/Erstellung neuer Fördervorhaben (Förderrichtlinien und Einzelzuwendungen) des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen,
- Rechtsdienstleistungen (insbes. Beratungen) im Rahmen der Abgabe evtl. Stellungnahmen des MUNV gegenüber der EU-Kommission zur Fortentwicklung/Überarbeitung der EU-beihilferechtlichen Sekundärvorschriften.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen bestehen sowohl in der - u.U. auch nur kurzen - (telefonischen oder schriftlichen) Beratung des MUNV in allen EU-beihilferechtlichen Angelegenheiten als auch in der Erarbeitung und Fertigung von ausführlichen Stellungnahmen, Schriftsätzen und absendefähigen Vorlagen in den unter I. genannten EU-Beihilfeangelegenheiten. In Einzelfällen sind Termine in Brüssel bei der EU-Kommission in Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen/zu begleiten.

Terminliche und sonstige Vorgaben

Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, den Bedarf des Auftraggebers terminlich schnell und flexibel, nach Absprache abgestimmt, zu decken. Dies beinhaltet je nach Bedarf und Absprache kurzfristige, mittelfristige und längerfristige Bearbeitungszeiten. In der Regel ist von der Auftragnehmerin regelmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich Stellung zu nehmen und zu beraten. Je nach terminlicher Gebundenheit des Auftraggebers kann sich diese Frist nach Absprache verkürzen.
Die Verteilung der abgerufenen Leistung (Stunden) erfolgt nicht gleichmäßig über den gesamten betrachteten Zeitraum der Rahmenvereinbarung, sondern - je nach Abruf/Anfall - konzentriert in Teilzeiträumen. Es können keine verbindlichen Schlüsse für den Bearbeitungsaufwand geschlossen werden. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von Beratungsleistungen.
Bei der Beratung und bei den Stellungnahmen zu berücksichtigen sind u. a. die EU-beihilferechtlichen Primär- und Sekundärvorschriften, die Kommissionspraxis, die Rechtsprechung sowie die Entwicklungen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bzw. der nationalen und regionalen Vorschriften. Neben den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen sind ebenso weitere EU-Vorschriften zu beachten und auszuwerten, die u. a. die Ausnahme der Maßnahmen vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen beinhalten können.
Im Rahmen eines jeweiligen Einzelauftrags ist als erster Schritt zunächst der Sachverhalt u. a. vor den vorgenannten Punkten zu analysieren und eine erste Einschätzung der weiteren Vorgehensweise dem Auftraggeber regelmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.
Nach Beratung mit dem Auftraggeber werden - soweit notwendig - mögliche Optionen der weiteren Vorgehensweise tiefergehend schriftlich analysiert und bewertet. Danach erfolgt die Festlegung der Vorgehensweise durch den Auftraggeber.
Die erforderlichen Schritte der gewählten Vorgehensweise sind durch die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen. Mögliche Kontakte gegenüber der Europäischen Kommission und anderen Dritten werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber eingeleitet. Die Auftragnehmerin erarbeitet in Abstimmung mit dem Auftraggeber absendefähige Stellungnahmen und Gutachten u. a. für Prüfverfahren und andere unter I. genannte Aufgabenfelder.

Haupterfüllungsort

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von drei Jahren, d. h. vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 abgeschlossen.

Für den gesamten Vertragszeitraum stehen Haushaltsmittel von insgesamt 240.000,00 EUR (inkl. der gesetzlich geschuldeten USt.) zur Verfügung.
Die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig, wenn der genannte Höchstbetrag erreicht ist.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2029

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2029

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen:

- Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft.

Vorzulegende Nachweise:
Formular Umsatzentwicklung; Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium aus den Bereichen Umwelt und Verkehr vorzulegen:

1. Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung beihilferechtlicher Verfahren vor der EU-Kommission
2. Erfahrungen mit der beihilferechtlichen Beratung in Bezug auf die Planung von Fördervorhaben mit beihilferechtlicher Relevanz

Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben.
Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren, d.h. vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.

Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist im Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum darzustellen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a).

b) Überprüfung der Referenzen/ Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bieter vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bieter insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Vorzulegende Nachweise:
Formular Referenzliste Unternehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Zum Nachweis der Eignung des Bieters ist Folgendes vorzulegen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521); für Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft anzugeben
- "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" (Formular 531) - sofern zutreffend -
- "Erklärung Eignungsleihe" (Formular 534a) - sofern zutreffend -

Vorzulegende Nachweise:
Angebotspreis; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 324 - Angebotsschreiben; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 521 - Ausschlussgründe; Diese Eigenerklärung ist auch von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 533a - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Konzept zum Leistungsinhalt; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Personaleinsatzkonzept; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 531 - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung; - sofern zutreffend -; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 534a - Erklärung Eignungsleihe; (sofern zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formular 533b - Nachweis Unterauftragnehmer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Erreichbarkeit/Ausfallregelung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.10.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Für den gesamten Vertragszeitraum stehen Haushaltsmittel von insgesamt 240.000,00 EUR (inkl. der gesetzlich geschuldeten USt.) zur Verfügung.
Die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig, wenn der genannte Höchstbetrag erreicht ist.

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