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Verfahrensangaben

Studiengangsdatenbank

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.03.2026
20.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
05111-06001-89
Völklinger Str. 49
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabestelle@mkw.nrw.de
+49 21189604
+49 2118964555

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen - Geschäftsstelle
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
0251 4111691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75131000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Hauptgegenstand dieses Projektes ist die Entwicklung eines softwarebasierten Informationssystems zur Datenhaltung von Studiengangsdaten. Zur Behebung verschiedenster Problembereiche und um auch in Zukunft eine komplikationsfreie Bearbeitung der Aufgaben sicherzustellen, müssen moderne Strukturen geschaffen werden.
Die Studiengangsdatenbank beinhaltet die in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig und historisch angebotenen Studiengänge sowie zahlreiche weitere Informationen zu diesen. Pro Studiengang werden circa derzeit 45 Merkmale erfasst, welche von organisatorischen Aspekten bis zu der fachlichen Ausrichtung des Studiengangs reichen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Technische Entwicklung eines softwarebasierten Datenbanksystems zur Datenhaltung von studiengangsbezogenen Daten
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
a. Aufbau einer geeigneten Infrastruktur
b. Entwicklung einer den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Software unter einer gängigen OpenSource-Lizenz und unter Verwendung von OpenSource-Fremdbibliotheken (an dieser Stelle wird auf das anliegende Lastenheft verwiesen)
c. Sicherheitskonfigurationen
d. Installation von Basismodulen
e. Durchführung umfangreicher Tests (Testumgebung) und Problemidentifikation (+ Abnahmetests durch Auftraggeber)
f. Technische Moderation und Durchführung des Rollouts in den Regelbetrieb
g. Aufbau eines barrierearmen Systems
h. Dokumentation sämtlicher theoretischer und anwendungsbezogener Schritte

2. Implementierung relevanter Funktionen und Anforderungen (auch hier wird explizit auf das Lastenheft verwiesen)
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
a. Weiterentwicklung der Basissoftware und ggf. Programmierung notwendiger Zusatzfunktionen
b. Einrichtung von Schnittstellen für externe Akteure außerhalb des Landesverwaltungsnetzes (Zugriffsfunktionen)
c. Einrichtung automatischer Benachrichtigungsmechanismen für externe Akteure
d. Beachtung der Datensicherheit

3. Methodische Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells sowie Datenmigration
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
a. In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgt eine Evaluierung des bestehenden Datenmodells
b. Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells
c. Ggf. Workshops und Austauschtermine
d. Datenmigration der Altdaten und Integration in das neue System

4. Hosting und Betrieb des webbasierten Systems
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
a. Bereitstellung von ausreichenden und leistungsstarken Serverkapazitäten
b. Betrieb via Webserver
c. Benötigt werden: Datenbank-, Applikations-, Web- und Testserver
d. Der Betrieb der Datenbank ist rund um die Uhr notwendig (24-Stunden-Betrieb).
e. Einhaltung und Wahrung der auf der Basis der Schutzbedarfsfeststellung identifizierten Sicherheitsstandards

5. Technischer und inhaltlicher Support
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
a. Technischer Support für den Auftraggeber im laufenden Betrieb bei
Anpassungen/Änderungen am Datenmodell und einzelnen Merkmalen/ Merkmalsausprägungen (First-Level-Support).
b. Bereitstellung eines dauerhaften Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin (Telefon & Mail; Werktags 8 Uhr - 16 Uhr) für den Auftraggeber zur Beratung bei technischen und inhaltlichen Fragen. Eine klassische Hotline für Nutzende seitens der Hochschulen und IT.NRW ist nicht vorgesehen, es wird eine Ansprechperson für die wenigen Anwender/Anwenderinnen des Auftraggebers (MKW) benötigt.
c. Eine Rückmeldung an Werktagen (Reaktionszeit) soll bei betriebsverhindernden Mängeln und längeren Ausfallzeiten des Systems innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei betriebsbehindernden und kleinen Män-geln soll die Reaktionszeit an Werktagen bei 48 Stunden liegen.
d. Schulung der Nutzer beim Auftraggeber (ca. 5 Personen)

6. Pflege und Wartung
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen
a. Pflege der Datenbank und der darin enthaltenen Informationen
b. Wartung und Pflege der eingesetzten Software.
c. Regelmäßige Wartung des Systems. Die Wartung ist hierbei nicht an Servicezeiten gebunden.
d. Regelmäßige Systemupdates. Die Updates sind hierbei nicht an Servicezeiten gebunden.
e. Etablierung eines systematischen Wartungsprozesses.

7. Optional: Weiterentwicklung/Ausbau des Systems
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Seitens des Auftraggebers wird angestrebt, das entwickelte System in mehreren Ausbaustufen auch für weitere Sachgebiete und Aufgaben des Referates (insbesondere Kapazitätsermittlung) weiterzuentwickeln. Geregelt wird dies über die Ausweitungsoption.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Völklinger Straße 49
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYPYTGMDPLK2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Graf, Referat Z.24, 40190 Düsseldorf, E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de

II. Informationen und Kommunikation:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 20.02.2026 Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 25.02.2026 zur Kenntnis gegeben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 02.03.2026 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 06.03.2026 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen werden nachgefordert, solange vergaberechtlich zulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist,

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird

§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)

Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - umfangreiche Erfahrungen bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Datenbanksystemen und des techn. Supports, insb. im Bereich Campusmanagementsysteme

- Vertiefte technische Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die unter A. II. aufgeführten Leistungen und die im Lastenheft aufgeführten funktionalen/ nicht-funktionalen Anforderungen

- Technische Projekt- und Teamleitungserfahrungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis über Erfahrungen mit öffentl. Auftraggebern im Bereich Datenbankentwicklung im Hochschulbereich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen durch mind. ein Projektbeispiel aus den letzten drei Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner), Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insg. max. zwei Seiten (DIN A 4).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Unternehmensbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter erstellte Beschreibung seines Unternehmens mit einer Darstellung seiner Struktur, seiner hauptsächlichen Tätigkeitsfelder und seiner fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie evtl. eine entsprechende Beschreibung der Unterauftragnehmerin. Die Darstellung ist auf maximal drei Seiten (DIN A 4) zu beschränken.
Darüber hinaus ist die Übersendung von Unternehmensbroschüren und sonstigen allgemeine Werbemittel nicht zulässig.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - EU -: Formular 531 EU
- Eigenerklärung Ausschlussgründe - EU -: Formular 521 EU
- Erklärung Eignungsleihe - EU -: Formular 534a EU
- Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe - EU -: Formular 533a EU
- Konzept: Der Bieter/die Bieterin stellt in einem Ausführungskonzept prägnant und aussagekräftig dar, auf welche Weise er/sie beabsichtigt, die Leistungen zu erbringen. Dabei legt er/sie auch die Vorgehensweise, den vorgesehenen Personaleinsatz, inklusive einer finanziellen Kalkulation des geplanten Personaleinsatzes, sowie die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitarbeitern und Mit-arbeiterinnen für jeden Arbeitsschritt dar und wie die Daten gegen Verluste gesichert werden (maximal 4 DIN A 4 Seiten).

Der Bieter/die Bieterin legt in diesem Ausführungskonzept auch dar, wie das Datenbanksystem technisch und inhaltlich entwickelt und weiterentwickelt werden soll. Die Er

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung