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KI-Geschäftsstelle
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.11.2025
09.12.2025 12:00 Uhr
09.12.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-06001-89
Völklinger Straße 49
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabestelle@mkw.nrw.de
+49 21189604
+49 2118964555

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75131000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist der Aufbau und der Betrieb einer Geschäftsstelle für das Kompetenznetzwerk "Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur" im Leistungszeitraum 01.03.2026 bis 31.12.2028.
Kernprodukt des Kompetenznetzwerks soll ein Weiterbildungsangebot sein, welches sowohl bereits bestehende Bildungsangebote bündelt und für die Zielgruppe nutzbar macht als auch eigens entwickelte Formate umfasst. Das Weiterbildungsangebot soll aus zwei Bausteinen bestehen: einem niedrigschwelligen Breitenbildungsansatz verfolgenden Diskurs- und Lernangebot (Arbeitstitel "offenes Angebot") und einem mehrmonatigen Programm zum systematischen Aufbau von Kompetenzen (Arbeitstitel "KI-Akademie").

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die von den Regierungsfraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 in Auftrag gegebene Prüfung eines Kompetenznetzwerks oder -zentrums "Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur" hat ergeben, dass der interdisziplinäre und spartenübergreifende Aufbau von Kompetenzen an der Schnittstelle von KI in Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen nötig, möglich und empfehlenswert ist und dabei unbedingt auf die Vernetzung bestehender Institutionen und Akteure gesetzt werden soll.
Mit einem neu aufzubauenden Kompetenznetzwerk "Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur" möchte die Landesregierung die Künstler und Künstlerinnen aller Sparten sowie Kulturschaffende aus Nordrhein-Westfalen befähigen, sich selbstbewusst zu den tech-nischen Entwicklungen im Bereich KI zu verhalten und diese bewusst zu nutzen. Künstler, Künstlerinnen und Kulturschaffende werden dabei als potenziell kritisches Bewusstsein verstanden, welches den, mit dem technologischen Fortschritt verbundenen, gesellschaftlichen Wandel begleitet.
Kernprodukt des Kompetenznetzwerks soll ein Weiterbildungsangebot sein, welches sowohl bereits bestehende Bildungsangebote bündelt und für die Zielgruppe nutzbar macht als auch eigens entwickelte Formate umfasst. Das Weiterbildungsangebot soll aus zwei Bausteinen bestehen: einem niedrigschwelligen Breitenbildungsansatz verfolgenden Diskurs- und Lernangebot (Arbeitstitel "offenes Angebot") und einem mehrmonati-gen Programm zum systematischen Aufbau von Kompetenzen (Arbeitstitel "KI-Akademie").
Die Umsetzung des Weiterbildungsangebots soll neben Präsenz- und Onlineveranstaltungen auch über eine Lernerlebnisplattform (LEP) erfolgen.
Zusätzlich zum Weiterbildungsangebot sollen Projektarbeits- und Forschungssettings zur vertiefenden Auseinandersetzung mit künstlerischen Fragestellungen rund um das Thema KI und Kunst eingerichtet werden (Arbeitstitel "KI-Fellows").
Die programmierenden, koordinierenden und organisatorischen Aufgaben rund um die Konzeption, den Aufbau und die Umsetzung des "Kompetenznetzwerks KI in Kunst und Kultur in NRW" sollen bei einer Geschäftsstelle verortet werden. Neben dem Weiterbildungsangebot und der Realisierung bzw. Koordination von Projektarbeits- und Forschungssettings verantwortet diese Geschäftsstelle die Vernetzung und Einbeziehung bestehender Akteure. Als fachlich informierte Instanz, die im engen Austausch mit den Kulturszenen und Technologie-Partnerinnen und -partnern steht, ist die Geschäftsstelle außerdem Ansprechpartnerin für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und die örtlich zuständige Bezirksregierung. Für diese übernimmt die Geschäftsstelle die Abwicklung der Stipendien.
Das MKW sucht einen Anbieter bzw. eine Organisation, die in den Jahren 2026 bis ein-schließlich 2028 den Aufbau und den Betrieb der Geschäftsstelle verantworten und die damit verbundenen Leistungen erbringen kann.

Zielsetzungen, Leistungs- und Aufgabenbeschreibung
1. Zielsetzung:
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gibt den Aufbau und den Betrieb einer Geschäftsstelle "KI in Kunst und Kultur" in Auftrag, die als Nukleus und Inkubator eines einschlägigen landesweiten Kompetenznetzwerks agieren soll.
Ziele der Geschäftsstelle sind:
- die Zielgruppen Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende sowie Studierende künstlerischer Fächer und Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen durch die Vermittlung von Kompetenzen zu befähigen, KI informiert und selbstbewusst in ih-rer Arbeit zu nutzen,
- künstlerische Forschung und Produktion an der Schnittstelle zu den technologischen Entwicklungen rund um das Thema KI zu stärken und als Reflexions- und Diskursraum zugänglich zu machen,
- Akteure, Kompetenzen und Ressourcen an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz sowie Kunst und Kultur mit einem interdisziplinären und spartenübergrei-fenden Ansatz zu bündeln und zu vernetzen,
- die künstlerischen, ethischen, sozialen und rechtlichen Fragen, welche sich an der Schnittstelle von KI und Kulturproduktion ergeben, differenziert zu stellen und diskursiv zu bearbeiten.

Leistungs- und Aufgabenbeschreibung:
Zur Zielerreichung soll die Geschäftsstelle unterschiedliche Angebote entwickeln und umsetzen. Die Geschäftsstelle soll zur Realisierung der Angebote sowohl selbst als Ver-anstalterin auftreten als auch als zentrale Akteurin agieren, welche bestehende Angebote aufgreift, vernetzt und kommuniziert. Die Geschäftsstelle soll dabei die Aufgabe übernehmen, individuelle und institutionelle Akteure in Nordrhein-Westfalen als Netzwerk-partner systematisch in ihre Arbeit einzubinden.
Die Netzwerkpartner sollen als Umsetzungspartner an der Realisierung sowohl der Weiterbildungsformate als auch der Projektarbeits- und Forschungssettings beteiligt werden, als Multiplikatoren die unterschiedlichen Zielgruppen ansprechen und auf die Angebote des Kompetenznetzwerks aufmerksam machen. Zudem können sie beispielsweise als Programmbeirat in die Programmierung mit einbezogen werden.
Die Leistungs- und Aufgabenbeschreibung gliedert sich den geplanten Angeboten entsprechend in neun Arbeitspakete, welche sowohl konzeptionelle als auch wiederkehrende operative Aufgaben umfassen. Die Arbeitspakete werden in der Leisstungsbeschreibung im Einzelnen beschrieben. Die grobe zeitliche Abfolge der einzelnen Arbeitspakete ist in Abbildung 1 dargestellt. Die detaillierte Zeitplanung sowie die Festlegung von Meilensteinen erfolgt nach Vertragsbeginn durch die künftige Auftragnehmerin in enger Abstimmung mit dem MKW.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Völklinger Straße 49
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYPYTSC7C7RZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Andrea Amedick Referat Z.24 40190 Düsseldorf E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de II. Informationen und Kommunikation Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 10.11.2025 Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 17.11.2025 zur Kenntnis gegeben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 24.11.2025 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 28.11.2025 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist,

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird

§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)

Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von kunst-/kulturspezifischen Weiterbildungsangeboten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von kunst-/kulturspezifischen Weiterbildungsangeboten, öffentlichen Förderprogrammen oder künstlerischen Residenzformaten einschließlich der zugehörigen administrativen Prozesse.
Nachzuweisen durch drei Projektbeispiele aus den letzten fünf Jahren mit An-gaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner), Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal drei Seiten (DIN-A 4).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenes, einschlägiges Wissen und bestehende Netzwerke an der Schnittstelle von Kunstproduktion und digitalen Technologien/Künstlicher Intelligenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenes, einschlägiges Wissen und bestehende Netzwerke an der Schnittstelle von Kunstproduktion und digitalen Technologien/Künstlicher Intelligenz vor-zugsweise in NRW.
Nachzuweisen durch mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, dargestellt auf insgesamt maximal einer Seite je Referenz (DIN-A 4).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - EU - Formular 531 EU
- Eigenerklärung Ausschlussgründe - EU - ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Erklärung Eignungsleihe - EU - ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 534a EU
- Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe - EU - ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533a EU
- Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von kunst-/kulturspezifischen Weiterbildungsangeboten, öffentlichen Förderprogrammen oder künstlerischen Residenzformaten einschließlich der zugehörigen administrativen Prozesse
- Eigenes, einschlägiges Wissen und bestehende Netzwerke an der Schnittstelle von Kunstproduktion und digitalen Technologien/Künstlicher Intelligenz vorzugsweise in NRW
- inhaltliches und organisatorisches Ausführungskonzept der Geschäftsstelle und ihrer Tätigkeiten
- Einen Vorschlag für ein Kooperationsmodell
- ausgefüllte Preisblatt

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung