Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Montage von Büromobiliar
Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für den Zeitraum von vier Jahren
Klimaschutz durch Ortsnähe
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bitte beachten Sie die Angaben im Leistungsverzeichnis und füllen Sie die Rabattsätze im Dokument "Rabattliste Programme und Matrix_2025" aus. Bitte reichen Sie bei Angebotsabgabe Dokumente bzgl. der Beratungsproben ein.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Eigenerklärung 521 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten.
Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (gewerbliche Zulassung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (gewerbliche Zulassung)
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestätigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Dokumentiertes Qualtätsmanagement-System (QM) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dokumentiertes Qualtätsmanagement-System (QM) z. B. Zertifizierung nach EN ISO 9001 und EN ISO 14001
Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens (für jedes Geschäftsjahr getrennt) - siehe Anlage 01 Angebotsvordruck.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme 2 Mio. EUR
Angabe von mind. drei Referenzen - Anlage 01 Angebotsvordruck (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von mind. drei Referenzen - siehe Anlage 01 Angebotsvordruck
Anzahl der Beschäftigten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über Anzahl der Beschäftigten
Einzureichende Unterlagen:- Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formulare 531 EU /533 EU /534 EU - nur bei Bietergemeinschaften, Nachunternehmern, Eignungsleihe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Formular 324 EU - Angebotsschreiben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formular 523 EU - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):- Formular 522 EU - Eigenerklärung Mindestlohngesetz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Angabe von mind. drei Referenzen- Angabe der Anzahl der Beschäftigten- Betriebshaftpflichtversicherung von 2 Mio EUR- Dokumentiertes Qualtätsmanagement-System (QM)- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (gewerbliche Zulassung)