Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Laborverbrauchsartikeln der Fa. Sarstedt
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Laborverbrauchsartikeln der Fa. Sarstedt aufgeteilt in 2 Lose (mit und ohne Herstellerzwang) mit einer Maximallaufzeit von vier Jahren.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2027. Es verlängert sich maximal 3-mal, jeweils um einen Zeitraum von einem Jahr.
Der Vertrag endet, wenn einer der Vertragspartner binnen einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich (Einschreiben/Rückschein) kündigt. Wenn der angegebene Höchstwert erreicht ist, endet das Vertragsverhältnis unverzüglich zu diesem Zeitpunkt. Die Maximallaufzeit beträgt 4 Jahre.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Bitte beachten Sie die Angaben im Leistungsverzeichnis und im Preisblatt. Das Preisblatt muss zwingend ausgefüllt werden. Wenn Sie nur ein Angebot für ein Los abgeben, müssen nur Angaben für dieses Los gemacht werden.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es müssen die Angaben im Leistungsverzeichnis beachtet werden. Das Preisblatt ist zwingend für ein oder zwei Lose auszufüllen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Eigenerklärung 521 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten.
Eintragung Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in einem Berufs-Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahren
Einzureichende Unterlagen:- 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben- Formular 521 EU - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU - Eigenerklaerung Ausschlussgruende- Formular 523 EU - Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland-Sanktionspaket)- Formular 531 EU - nur bei Bietergemeinschaften (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU - nur bei Bietergemeinschaften- Formular 533 EU und Formular 534 EU (nur beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533 EU und Formular 534 EU
Sonstiges:- Nachweis der Eintragung in einem Berufs-Handelsregister- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Laborverbrauchsartikel des Herstellers Sarstedt (Herstellerzwang)
Laborverbrauchsartikel Fa. Sarstedt oder vergleichbar (keine Produktbindung) mit bestimmten Spezifikationen