Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit Abgabe des Angebotes sind vom Bieter oder vom Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
Referenzen
Benennung von drei Referenzen (Vordruck Eigenerklärung Referenzen in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (ab Januar 2023 mindestens sechs Monate), die Leistungen des Facility Managements in Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort Einrichtung (Referenz)
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgen-den Angaben zu:
- Art der Einrichtung z.B. EAE / ZUE / NU, kommunale Unterkunft für Flüchtlinge, Studierendenwohnheim),
- erbrachte Leistungen (z. B. Zustandsüberwachung von Anlagen und Räumen, Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten, Winterdienst, Grünpflege), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Art der betreuten vorhandenen technischen Anlagen) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung er-bracht wurde,
- Anzahl der in der Einrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
- Benennung der Qualifikation der in der Einrichtung eingesetzten Mitarbeiter
Geforderte Mindeststandards:
zu (2) Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen in Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen verfügen. Dabei muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten hauptverantwortlicher Leistungserbringung vollständig innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung liegen, also ab August 2023. Der Leistungszeitraum darf vor August 2023 begonnen worden sein, sofern ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten ab August 2023 verbleibt. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Dienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Dienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheits-dienstleisters). Dabei gilt die Leistung als vergleichbar, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Regelbelegung der Einrichtung von mindestens 300 Personen
- Selbständige Reparatur-, Überwachungs-, und Instandhaltungsarbeiten als Leistungsgegenstand.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.