Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter / Bietergemeinschaft / Nachunternehmen ergeben sich aus der europaweiten Bekanntmachung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschluss-gründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
2. Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
3. Eigenerklärung EU-Sanktionen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 - (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen.
Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote zu geben; siehe ferner die Ausführungen der Bekanntmachung.
4. Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach §7 Spreng
Der entsprechende Nachweis ist mit Abgabe des Angebotes beizufügen.