Lieferung von Desinfektionstabletten zur Wassersicherstellung im Verteidigungsfall.
Die Wassersicherstellung im Verteidigungsfall wird im Regierungsbezirk Düsseldorf zu einem großen Teil durch dezentrale Trinkwassernotbrunnen sichergestellt. Das Wasser aus den Notbrunnen genügt den Anforderungen für die Notwasserqualität für die chemische Beschaffenheit. Eine mikrobiologische Unbedenklichkeit des Wassers aus Trinkwassernotbrunnen kann aufgrund der Lage der Brunnen verteilt über ein ganzes Stadtgebiet bzw. dem Ausfall der Aufbereitungsanlage nicht sichergestellt werden, daher ist das Wasser nach dem Empfang an der Ausgabestelle vom Verbraucher zu entkeimen. In den Ausführungsbestimmungen zum Wassersicherstellungsgesetz sind die Anforderungen an die Desinfektionstabletten festgelegt.
Eine direkte Lieferung an die ausgeschriebenen Lose (Standorte) ist möglich. Die Adressen werden, wenn gewünscht, nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 11.02.2026, 10:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
Gemäß § 56 II VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
und gemäß § 56 III VgV: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): > 25.000 EUR
Leistungsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestätigung der gewünschten Lieferungsanforderungen durch Unterzeichnung der Leistungsbeschreibung.
Siehe Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, insbesondere gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.7:3. Leistungsgegenstand3.1 Anzahl der Tabletten3.2 Wirkstoff3.3 Dosierung3.4 Haltbarkeit3.5 Verpackung3.5.1 Innere Verpackung3.5.2 Äußere Verpackung3.6 Aufdrucke auf den Flaschen bzw. den Kartons3.6.1 Flaschen3.6.2 Kartons3.6.3 Handzettel3. 7 Lieferung