Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Reinigungsdienstleistung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Insgesamt werden drei Lose für die Unterhaltsreinigung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ausgeschrieben:
ZUE ViersenLichtenberg 4441747 Viersen,
ZUE RheinbergRheinberger Straße 37547495 Rheinberg
ZUE RemscheidJägerwald 442897 Remscheid
max. drei Mal um insgesamt 3 Jahre
ZUE Viersen
ZUE Rheinberg
ZUE Remscheid
Die Grundlaufzeit für die drei Lose:
Los 1: ZUE ViersenLos 2: ZUE RheinbergLos 3: ZUE Remscheid
geplante Vertragslaufzeit: 01.04.2026 bis 31.03.2027
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 26.11.2025 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber für eine Nachforderung entscheidet, wird er eine angemessene Nachforderungsfrist setzen.
Befähigung zur Berufsausübung - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
2. Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
3. Eigenerklärung EU-Sanktionen (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 - Sanktionspaket (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten)).
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.