3 Jahresvertrag für Abruf Stundenkontingente für Anpassungen und Änderungen an lisa.lims
Anpassung und Programmierung lisa.lims Schnittstellen
Preis
Alleinanbieterschaft im Rahmen von Anpassungen und Änderungen an lisa.lims.
Vorliegend ist der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV einschlägig: Nach den vorliegenden Unterlagen (nachweislich der Beschaffungsantrag sowie die konkretisierende Begründung der Fachabteilung zur Durchführung des Vergabeverfahrens) hat die Fachabteilung i.S. des von 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV verlangten Prüfungsmaßstabs dargelegt, dass technische Besonderheiten zwingend eine Vergabe an die Firma Triestram und Partner GmbH erfordern.
Dass faktisch nur ein Unternehmen - vorliegend die Firma Triestram - zur Auftragsdurchführung in der Lage ist, und kein anderes Unternehmen die erforderlichen Eigenschaften für sich in Anspruch nehmen kann, wurde mittels einer Prüfung bzgl. der Ausführungen für eine Alleinanbieterschaft festgestellt: Die Basismodule von lims.lisa sind von der Firma T&P patentiert.
Diese Leistung kann nur durch die Fa. Triestram & Partner erfolgen.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
keine