Analysesoftware
Verlängerung bestehender Analyselizenzen
Preis
Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Das bestehende Lizenzpaket soll einheitlich verlängert werden, damit dann perspektivisch ein Vergabeverfahren durchgeführt werden kann.
Insofern sollen Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers sollen beschafft werden, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
Bei der Einlegung von Rechtsbehelfen (Nachprüfungsantrag) im Verhandlungsverfahren nach VgV (Vergabeverordnung) gelten strenge Fristen, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt sind.
Die wichtigsten Fristen sind:
1. Rügeobliegenheit (Vorab)Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar sind.
2. Frist für Nachprüfungsanträge (§ 160 GWB)Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn: Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags nicht beim Auftraggeber gerügt hat.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.10-Kalendertage-Frist: Mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber (Rügezurückweisung) vergangen sind, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Wichtig: Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.