Zur Bekämpfung von Desinformation in den sozialen Medien kommt das Land Nordrhein-Westfalen seiner Informationspflicht ab dem 1. Quartal 2026 auch auf TikTok nach.
Um adäquat und zielgruppengerecht in Tik Tok zu kommunizieren, bedarf es der Übernahme durch einen Dienstleister.
remote, vornehmlich Düsseldorf und Umgebung, landesweit
Vergabestellen sind zur Vorabinformation verpflichtet, d. h. sie informieren i.d.R. elektronisch zehn Tage vor Erteilung des Zuschlags die nicht berücksichtigten Bieter über den Grund ihrer Nichtberücksichtigung.
Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform eingereicht werden.