Softwarelösung zur Medien- und Social-Media-Kanalauswertung (LPA 5)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.06.2025
30.06.2025 12:00 Uhr
30.06.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
t.04921183701
Horionplatz 1
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
info.vergabe@stk.nrw.de
+49 211-83701
+49 211-8371291

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
t.0492114753131
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2114753131

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48100000-9
48000000-8
72212200-1
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Staatskanzlei NRW erstellt am Standort Düsseldorf seit 1968 tägliche Medienspiegel: früher Presseschau und Funkschau, seit 2019 die digitale und crossmediale "Medienschau". Dabei handelt es sich um eine gebündelte Übersicht der Berichterstattung zur Landespolitik aller Ressorts in Print- und Onlinemedien, Social-Media-Plattformen sowie TV und Radio. Zielgruppen sind neben der Staatskanzlei die Ministerien, die Abgeordneten des Landtags, NRW-Abgeordnete im Bundestag und Europaparlament sowie die Landespressekonferenz.
Die Medienschau erscheint für den internen Gebrauch als Website innerhalb des Landesverwaltungsnetzes, zusätzlich wird sie insbesondere für die externen Leserinnen und Leser zum Herunterladen als PDF-Dokument bereitgestellt.
Für die Leitungsebene erscheint zusätzlich an jedem Arbeitstag das "NRW am Morgen", ein Newsletter, der Presseartikel, Termine, Geburtstage und weitere nützliche Infos zusammenfasst.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 1: Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Medienauswertung und Erstellung der Produkte "Medienschau" und "NRW am Morgen" sowie Sonderauswertungen.
Los 2: Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Auswertung von Social-Media-Kanälen (Social-Media-Monitoring) und Integration der Ergebnisse in die Produkte "Medienschau" und "NRW am Morgen" sowie zur Präsentation in Besprechungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Horionplatz 1
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYUYTRB8R2G4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform (über den Vergabemarktplatz hochgeladen) eingereicht werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

87
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung.
Nach Ausübung des Ermessens und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach § 97 Abs. 1 S. 2 GWB ist keine Nachforderung geboten, da insoweit eine Nachforderung zu einer weiteren, unzumutbaren Verzögerung des Vergabeverfahrens führen würde.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung
Einzureichende Unterlagen:
- Los 1: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 1 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 - 1 Los 1)
- Los 1: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 1 beträgt (Anlage 6.1.2 - 1 Los 1).
- Los 2: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 2 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 - 1 Los 2)
- Los 2: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 2 beträgt (Anlage 6.1.2 - 1 Los 2).

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

siehe Leistungsbeschreibung

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

siehe Leistungsbeschreibung

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Referenzprojekte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste mit mind. drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand (inkl. Kurzbeschreibung), Laufzeit (Projektstart und Projektende), Auftragsvolumen in EUR, Projektstatus (in Vorbereitung, in Durchführung, beendet), Ansprechpartner beim Auftraggeber, die bereit sind, Auskunft über den Projektverlauf zu geben. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen geforderten Punkten Angaben enthalten (mit Anlage 6.1.3 - 1).
- Software (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass die Software erfolgreich läuft (inkl. Kurzbeschreibung) (mit Anlage 6.1.3 - 2).
- Projektbestandteile (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass alle Projektbestandteile (z.B. Anwenderhandbuch, Protokolle) in deutscher Sprache dargestellt werden (mit Anlage 6.1.3 - 3).
- Ausschlusskriterien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durch seine Unterschrift unter dem jeweiligen Dokument (Leistungsbeschreibung, Lastenheft sowie Anforderungskataloge) erklärt der Auftragnehmer, dass alle Ausschlusskriterien aus dem jeweiligen Dokument durch die Software unterstützt werden. Durch seine Unterschrift und seine Erläuterungen erklärt der Anbieter inwiefern die Bewertungskriterien erfüllt sind. Eine vorsätzlich fehlerhaft abgegebene Erklärung wird im Rahmen der Präsentation überprüft und kann daher auch nachträglich zum Ausschluss führen.

Finanzierung

siehe Leistungsbeschreibung, bzw. Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512, bzw. 512a).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Leistungsbeschreibung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Medienauswertung und Erstellung der Endprodukte "Medienschau" und "NRW am Morgen"
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48100000-9
48000000-8
72212200-1
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es losspezifische Anforderungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Medienauswertung von Social-Media-Kanälen (Social-Media-Monitoring) und Integration der Ergebnisse in die Endprodukte "Medienschau" und "NRW am Morg
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48100000-9
48000000-8
72212200-1
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es losspezifische Anforderungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen