Veranstaltungstechnik im Full Service für die Produktion "Balkan Erotic Epic" von Marina Abramovi? der Ruhrtriennale 2026
Der Veranstaltungsraum muss für die Durchführung der Veranstaltung mit Rigging, Bühne, Licht-, Video- und Tontechnik ausgestattet werden. Für die Einrichtung, Betreuung der Proben und Vorstellungen, Hilfe beim Be- und Entladen (z.B. Bauzäune, Materialien anderer Abteilungen (Vorderhaus, Kostüm)) wird eine Full-Service-Leistung ausgeschrieben.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).§ 160 GWB lautet(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert war und deren Nachforderung rechtlich möglich ist, werden nachgefordert.
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zu Abgaben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zu igvw SQ P1 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zu igvw SQ P2 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)