Zur Durchführung des Festivals Ruhrtriennale sowie weiterer Projekte der Urbanen Künste Ruhr und des ChorWerk Ruhr werden Dienstleistungen zur Einrichtung des Veranstaltungsortes einschließlich der technischen Durchführung benötigt.
Zur Erbringung der benötigten spezialisierten Dienstleistung zur Einrichtung des Veranstaltungsortes einschließlich der technischen Durchführung sind ein entsprechendes Know-How und Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen für die Veranstaltungsbranche erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann in Einzelfällen sehr kurzfristig (bis zu 12 h vorher) erfolgen, d. h. direkte Reaktion auf kurzfristige Anforderungen und gute Erreichbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Zusammenarbeit. Die geplanten Veranstaltungsorte der Ruhrtriennale sind Bochum, Duisburg, Essen und Dortmund.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).§ 160 GWB lautet(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, bis Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht nachfristgerecht eingereicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung abführt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Steuern zahlt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Aktueller Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eigenerklärung Umsatzangaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Personal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Aktuelle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, dass der Bieter zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt ist ( mittels Dritterklärung vorzulegen)- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Genossenschaft leistet ( mittels Dritterklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Ergebnis der letzten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)