Erweiterung einer Schließanlage
Die Standorte Campus Grifflenberg und Campus Freudenberg der Bergischen Universität Wuppertal wurden seit dem Jahr 2000 sukzessive mit Schließsystemen der Herstellerfirma Aug. Winkhaus SE & Co. KG ausgestattet. Ergänzend zu der bereits vorhandenen umfänglichen Erstausrüstung, bestehend aus ca. 4.300 Schließzylindern und ca. 6.600 Schlüsseln, sollen die noch fehlenden Gebäude der vorgenannten Campi sowie diverse andere Standorte ebenfalls mit kompatiblen Schließsystemen des Herstellers Winkhaus ausgerüstet werden.
Darüber hinaus muss das zu beschaffende Schließsystem an die vorhandene Software-Schnittstelle "Planon" angebunden werden. Zusätzlich soll über einen Zeitraum von 48 Monaten ein Rahmenvertrag für die Beschaffung zukünftig benötigter zusätzlicher Schließkomponenten abgeschlossen werden.
Im Detail sollen die nachfolgenden Standorte ausgestattet werden:
1) Anmietung Bundesbahndirektion (BuBaDi)2) Campus Grifflenberg3) Campus Freudenberg4) Campus Haspel5) Anmietung Rathaus Galerie6) Anmietung Laurentiusarkaden
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nachzufordern. Der Auftraggeber sieht allerdings in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. In Einklang mit § 56 Abs. 3 VgV können keine leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert werden.
Zu erklären in Formular 521 EU
Gemäß Vergabegrundlage Kapitel 2.11
Referenzlistung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß Anlage Nr. 02 "Referenzen_EU24207.pdf"
blueSmart-Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß Anlage Nr. 05 "Mindestkriterien_EU24207.pdf"
Nachweis Qualitätsmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements, z.B. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß Anlage Nr. 03 "Eigenerklärung_Sprachkenntnisse_EU24207.pdf"
Eigenerklärung zur Reaktionszeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß Anlage Nr. 04 "Eigenerklärung_Reaktionszeit_EU24207.pdf"
Eigenerklärung zu Normen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß Anlage Nr. 06 "Eigenerklärung_Normen_EU24207.pdf"
Keine