Wartung von Kälteanlagen und Kühltürmen 2026 - 2029
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Wartungsvertrages für die regelmäßige Wartung der an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) vorhandenen Kälteanlagen und Kühltürmen.
Der Bedarf ergibt sich aus der bestehenden Infrastruktur an der Bergischen Universität Wuppertal. Aus sicherheitsrelevanten sowie aus Gewährleistungsgründen müssen die vorhandenenAnlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Die aktuellen Wartungsverträge enden zum 31.12.2025. Da der Bedarf an der Wartung derKälteanlagen und Kühltürme weiterhin besteht, soll ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Vertragsstart soll der 01.01.2026 sein (rückwirkend). Die Vertragsdauer soll 24 Monate zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate umfassen.
Vertragsstart: 01.01.2026 (rückwirkend)Vertragsdauer: 24 MonateVerlängerungsoption: einmalig um weitere 24 Monate
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Spätsommer/Herbst 2027 oder Spätsommer/Herbst 2029 (wenn Verlängerungsoption gezogen wird)
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nachzufordern. Der Auftraggeber sieht allerdings in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. In Einklang mit § 56 Abs. 3 VgV können keine leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert werden.
Zu erklären in Formular 521 EU
Gemäß Vergabegrundlage Kapitel 2.11
Betriebszertifizierung nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Betriebszertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis durch öffentliche Stelle oder Unternehmen bzgl. der Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung mit Angabe der Beförderernummer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Erklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Anlage 01 - "einzureichende Eignungsnachweise_EU25015.pdf" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis durch entsprechend zertifizierte Stelle "Jährliche Allgemeine Unterweisung nach Betriebssicherheitsverordnung" u.a. der eingesetzten Servicetechniker (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Herstellernachweis Schulung "Turbocor-Kältemaschinen" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Lagerhaltung Ersatzteile für "Turbocor-Kältemaschinen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis "SCC - Arbeitsschutzmanagementsystem" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Herstellerbescheinigung von Skadec für Arbeiten an Skadec-Kälteanlagen während der Gewährleistung. Die Bescheinigung ist so auszustellen, dass es keine Einschränkungen in Bezug auf die Gewährleistung gibt. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Schulungsnachweise der Mitarbeiter Kategorie A / B (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Schulungsnachweise (Unterweisung) der Mitarbeiter vom nachstehend genannten Labor gemäß Leistungsverzeichnis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis akkreditiertes Labor mit Erfahrung im RLT-Bereich (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Keine