Arbeitsmedizinische Betreuung an der Bergischen Universität Wuppertal ab dem 08.09.2025 an den unten Hauptstandorten, sowie an den bestehenden Anmietungen in Wuppertal und Umgebung für die Dauer von vier (4) Jahren mit der zweimaligen (2) Option der Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstlaufzeit des Vertrages beläuft sich auf 6 Jahre.
Die Leistung der Arbeitsmedizinischen Betreuung ist ab dem 08.09.2025 für die Bergische Universität Wuppertal an den unten genannten Hauptstandorten, sowie an den bestehenden Anmietungen in Wuppertal und Umgebung für die Dauer von vier (6) Jahren mit der zweimaligen (2) Option der Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr zu vergeben. Die Höchstlaufzeit des Vertrages beläuft sich auf 6 Jahre. Die Bergische Universität Wuppertal verteilt sich schwerpunktmäßig auf drei Standorte innerhalb Wuppertals und ist mit insgesamt etwa 4.000 Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Wissenschaft, Technik und Verwaltung tätig. Es sind ebenfalls über 20.000 Studierende vorhanden. Von den Studierenden sind diejenigen Studierenden zu berücksichtigen, welche Tätigkeiten nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder Biostoffverordnung (BioStoffV) ausüben, oder falls sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Diese Anzahl kann nicht konkret benannt werden.
zweimalige (2) Option der Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
2029/2031
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 1. Preis - 100 %, Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen.
Mit Ausnahme von Leistungsbezogenen Unterlagen (§ 56 Abs. 3 VgV)
Zu erklären in Formular 521 EU
Anlage E.02 - Eigenerklärung Benennung + Fortbildung (ausgefüllt) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Benennung des betreuenden Betriebsarztes oder einer betreuenden Betriebsärztin + Fortbildung
Anlage E.01 - Eigenerklärung Umsätze (ausgefüllt) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022/2023/2024) mindestens 100.000 EUR netto betrug.
Nachweis der beruflichen Qualifikation Kernteam + Kopie Bestellungsurkunde (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Zum Nachweis der beruflichen Qualifikation sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Kernteam zu machen sowie Kopien der jeweiligen Bestellungsurkunde des für die Auftragsdurchführung Verantwortlichen oder ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen.
Nachweis Zeugnisse / Urkunden Fachkräfte Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis anhand von Zeugnissen bzw. Urkunden, dass die eingesetzten Fachkräfte berechtigt sind,- die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder- die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ASiG § 4, Anforderungen an Betriebsärzte.