Zulassung aller Fabrikate und Hersteller, die ohne Ausnahme die genannten Anforderungen und Spezifikationen gleichwertig erfüllen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter im Angebot mit geeigneten Mitteln (z. B. Herstellererklärung, Datenblätter, Prüfzertifikate) nachzuweisen.
- Änderung des Leistungsverzeichnisses, die Änderung sind in rot kenntlich gemacht- Änderung der Fristen:Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 27.10.2026;Frist zur Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen: 29.10.2026,Angebotsfrist: 05.11.2026, 12 Uhr;Abschluss Angebotsauswertung/Vorabinformation: 13.11.2026;Zuschlagsfrist: 24.11.2026