Verfahrensangaben

AppsAnywhere-Lizenzen

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
05111-06004-80
Geb. 16.11, Universitätsstr. 1
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentraler Einkauf - Geb. 16.11
einkauf@hhu.de
+49 2118115910

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72268000-1
48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

AppsAnywhere-Lizenzen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Fortsetzung der Lizensierung für eine Bestandsumgebung für die NRWHochschulen: alle Hochschulen des Konsortiums der Hochschulen in NRW betreiben bereits umfangreiche Plattformen zur Anwendungsvirtualisierung und bereitstellung auf Basis von Produkten der AppsAnywhere Limited, ein Wechsel würde den Aufbau eines komplett neuen ITSystems zur Beschickung von über 1000 Clients mit Applikationen bedeuten. Die bestehenden Prozesse zur Applikationsverteilung müssten zudem angepasst und die Administratoren neu geschult werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
946.250,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heinrich-Heine-Universität Geb. 25.41, Universitätsstr. 1
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Hochschule Ruhr West, Duisburger Straße 100
45479
Mülheim an der Ruhr
Deutschland
DEA16

Erfüllungsort

---
Fachhochschule Südwestfalen, Haldener Straße 182
58095
Hagen
Deutschland
DEA53

Erfüllungsort

---
TH Köln, Claudiusstr. 1
50678
Köln
Deutschland
DEA23

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Qualität
technische Alleinstellung

technische Alleinstellung

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Leistung Lizenzbereitstellung AppsAnywhere kann nur durch ein Unternehmen erbracht werden. Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale ausgewählt: Fortsetzung der Lizensierung für eine Bestandsumgebung für die NRWHochschulen: alle Hochschulen des Konsortiums der Hochschulen in NRW betreiben bereits umfangreiche Plattformen zur Anwendungsvirtualisierung und bereitstellung auf Basis von Produkten der AppsAnywhere Limited, ein Wechsel würde den Aufbau eines komplett neuen ITSystems zur Beschickung von über 1000 Clients mit Applikationen bedeuten. Die bestehenden Prozesse zur Applikationsverteilung müssten zudem angepasst und die Administratoren neu geschult werden. Es gibt nur ein Unternehmen, das die Vertriebsrechte hat, mittels einer freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung wurden zudem keine weiteren Bieter ermittelt.

Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV).
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es liegt eine Alleinstellung vor.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

946.250,00
EUR
946.250,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Software2 GmbH, 80538 München
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Software2 GmbH
HRB236184 München
Kleines Unternehmen
Prinzregentenstraße 54
80538
München
Deutschland
DE212
sales@software2eu.com
089588030041
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

946.250,00
EUR

Angaben zum Angebot

AN-100826-3
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung