GU Kernsanierung eines Bürogebäudes
Gegenstand des Vorhabens ist die Kernsanierung, bauliche und gebäudetechnische Erweiterung und Anpassung eines Bestandsgebäudes mit 6 oberirdischen Geschossen,einem Technikaufbau sowie einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen. Neben baulichen Maßnahmen im Bestand liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Erneuerung, Ergänzung und Integration umfangreicher gebäudetechnischer Anlagen (Elektrotechnik, MSR, BMA, GLT, Fördertechnik etc.) Das Projekt umfasst u.a.:- Vollständige Entkernung des vorhandenen Gebäude-komplexes- Schadstoffsanierung als vorgezogene Teilbaumaß-nahme- Geschossübergreifende Umbauarbeiten der Gebäudestruktur- Neuinstallation der bestehenden technischen Infrastruktur- Integration neuer Gebäudeautomations-Komponenten in bestehende Systeme und Installation einer umfassenden Gebäudeautomation im Bestand- Sicherstellung durchgängiger Systemkompatibilität (z.B. GLT-Anbindung, Leitstandtechnik) - Einhaltung strenger Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen, insbesondereunter Berücksichtigung der TAB Technische Anschlussbedingungen der HHU- Neubau der Außenhülle als vorgehängte, hinterlüftete Konstruktion zur Verbesserung von Wärmeschutz, Dauerhaftigkeit und Gestaltung- Neugestaltung der Außenanlagen ()- PV Anlage auf dem Dach- Intensive Dachbegrünung
Den Bietern wird dringend eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe empfohlen; mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die örtlichen Gegebenheiten kennt und in seiner Kalkulation vollumfänglich berücksichtigt hat, sodass spätere Nachforderungen aufgrund erkennbarer örtlicher Verhältnisse ausgeschlossen sind.
u.a. Einbau einer PV-Anlage
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
-Den Bietern wird dringend eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe empfohlen; mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die örtlichen Gegebenheiten kennt und in seiner Kalkulation vollumfänglich berücksichtigt hat, sodass spätere Nachforderungen aufgrund erkennbarer örtlicher Verhältnisse ausgeschlossen sind.
- Die vollständigen Unterlagen zur Leistungsbeschreibung (GU-Vertrag, alle zugehörigenAnlagen sowie das Leistungsverzeichnis) stehen den Bietern ausschließlich über dennachstehenden Link zum Download-Portal zur Verfügung:Link: https://uni-duesseldorf.sciebo.de/s/CwDNaBfRgdCn35NPasswort: MRW2026GU
elektronisch über den Vergabemarktplatz. Nur solche Unterlagen die keinen preislichen Einfluss auf das Vergabeverfahren haben
keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach :
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, sowie auch gegen öffentliche Haushalte richtet,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, sowie auch gegen öffentliche Haushalte richtet,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
nicht zahlungsunfähig und über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Mitarbeiter im operativen Bereich Vordruck Nachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, mit mindestens der Qualifikation als Facharbeiter, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Gesamtumsatz - Vordruck Nachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Referenzen Erfahrungen mit Kernsanierung v. Bürogebäuden mit Nutzfläche von min. 2000 m2 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): der letzten 5 Jahre, mind. 1 Referenz (bei weiteren steigt die Punktzahl) - Vordruck Referenzabfrage
Zertifizierung DIN ISO 9001 - Vordruck Nachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): oder gleichwertig
Zertifizierung DIN ISO 45001 - Vordruck Nachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Arbeitsschutzmanagement
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vordruck 521 oder Präqualifizierungsnummer
Anzahl Mitarbeiter - Anzahl der Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, mit mindestens der Qualifikaon als Facharbeiter, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt)
Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäsjahren
Referenzprojekte - Erfahrungen mit Kernsanierung v. Bürogebäuden mit Nutzfläche von min. 2000 qmDurchgeführte vergleichbare Referenzprojekte. Es kommen nur Referenzen in Betracht, die in denletzten 5 Jahren vor Beginn der Ausschreibung ferggestellt worden sind.
Besondere Qualitätsmerkmale - DIN ISO 9001- Zerfizierung (oder gleichwerg) vorhanden und Arbeitsschutzmanagement ISO 45001-Zerfizierung (oder gleichwerg)
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