Frist für die Rüge: Die Rüge muss spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis des Verstoßes bei der Vergabestelle eingelegt werden.
Frist für den Nachprüfungsantrag: Die Frist für den Nachprüfungsantrag beträgt 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, dass er der Rüge nicht abhelfen will.
Frist für Verstöße, die aus der Bekanntmachung hervorgehen: Verstöße, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gerügt werden.