Rasterelektronenmikroskop mit EDX entsprechend der Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines analytischen Rasterelektronenmikroskops (REM) inklusive EDX-Analysesystem sowie erforderlicher Software, Peripherie und Schulungsleistungen.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
10 Punkte: sehr intuitiv, hoher Automatisierungsgrad5 Punkte: gute Benutzerführung, erweiterte Funktionen0 Punkte: funktional, Standard
Technische LeistungsfähigkeitREM mit W Kathode (LaB6 Aufrüstung machbar- Betrieb mit Strom; keine weiteren Medien wie Druckluft, Kühlwasser, Stickstoff- Probenkammer für die Aufnahme von Proben mit mind. 200mm Durchmesser- Probenbühne: 5-achsig motorisiert, x,y mindestens 100x100mm; Kippung bis 90°, Z-moto-risierung mindestens 75mm- Nieder- und Hochvakuum-Modus; Umschalten in der Software ohne manuelle Eingriffe- geeigneter SE-Detektor für den Niedervakuum-Modus- Simultaner Einzug von mind. 4 Bildsignalen- SE- und segmentierter (mind. 5-fach) BSE-Detektor- Probennavigation mit integrierter Farbkamera mit mind. 5MP- Automatische Bildaufnahme für großflächige Aufnahmen ("Stitching")- Nur ein PC für REM und EDX- Betriebssystem: Windows 11- EDX mit einer Auflösung von 130eV oder besser und mind. 30mm2 aktive Fläche- Einzelmap mit mindestens 4000x3000 Pixel- Live EDX für Spektrum und Elementidentifizierung- Weitere Funktionen: Driftkorrektur, LineScan, serielle Analysen für Punkt, Mapping, Line-Scan, Spektral Imaging- Automatische Aufnahme und Montage von Elementmappings- Software mit Modellierungstool für das Anregungsvolumen Röntgenstrahlen, Sekundär- und Rückstreuelektronen- Energiegefilterte Abbildung- Live 3D Abbildung mit dem BSE Detektor- EDX System vom selben Hersteller- Zeitaufgelöstes EDX mit Playback Funktion- Live 3D EDX Mapping- Externes Bedienpanel- Zusätzliche Lizenzen für die OfflineauswertungZubehörmin. 5 ErsatzkathodenProbenaufnahme für 8 StiftprobentellerProbenaufnahme für min. 16 StiftprobenträgerKlemmhalter für große ProbenaufnahmeProbenaufnahmen für metallographische Schliffe mit 30 mm und 40 mm Durch-messerGewicht: max. 500 kgAbmessungen: ca. 2,000 mm × 2,500 mm × 1,800 mmLieferung und LeistungenDer Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:- Lieferung frei Verwendungsstelle im Zeitraum zwischen 10.2026 bis 02.27- Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme- Funktionsprüfung und Abnahmeunterstützung- Einweisung des Bedienpersonals (mind. 2 Tage)- Applikationsschulung vor OrtDokumentationFolgende Unterlagen sind bereitzustellen:- Technische Dokumentation (digital)- Bedienungsanleitung- Wartungs- und Servicekonzept- Bei Vorführgeräten: Zustandsbericht und Wartungshistorie
Gewährleistung und Service- Mindestgewährleistung: 12 Monate- Reaktionszeit im Servicefall: max. 5 Werktage- Ersatzteilverfügbarkeit: mindestens 5 Jahre
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Für den Fall, dass im Angebot oder Teilnahmeantrag eines Bieters eine oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, unvollständig oder fehlerhaft sind, gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Danach kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Bieter haben hierauf keinen Anspruch. Übt der Auftraggeber sein Ermessen dahingehend aus, dass er auf eine Nachforderung verzichtet, so führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V .m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unterauftrag (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Unterauftrag
Vom Unternehmen sind vorzulegen:das Angebotsschreiben, Formular 324 EU,PreisblattTechnische Anforderungenbei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU),bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU).523_EU-Eigenerklärung_Sanktionen524_EU_Eigenerklärung_SubventionenEigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU)