***Referenzen***
Mindestanforderung ist, dass vier Referenzen nachzuweisen sind.
Davon Angabe von
insgesamt 2 Referenzen über vergleichbare Rahmen- oder Jahresverträge über vergleichbare Leistungen der Mediawerbung für Museen oder vergleichbare Kulturinstitute der letzten 24 Monate nach den Anforderungen an Auftragswert und mit dem Auftrag vergleichbarer Leistungen unter Referenz 1 und 2.
Davon
eine mit einem Jahres-Rechnungsvolumen von mindestens 30.000,00 EUR netto (Referenz Nr. 1) und
eine mit einem Jahres-Rechnungsvolumen von mindestens 5.000,00 EUR netto (Referenz Nr. 2)
und
insgesamt 2 Referenzen über vergleichbare Rahmen- oder Jahresverträge über vergleichbare Leistungen der Mediawerbung für Museen oder vergleichbare Kulturinstitute oder andere Auftraggeber der letzten 24 Monate nach den Anforderungen an Auftragswert von mindestens 15.000,00 EUR netto und mit dem Auftrag vergleichbarer Leistungen unter Referenz 3 und 4.
Vorzulegende Nachweise:
gem. Anlage B4 Handelsregister; Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Mindestanforderung: Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Soweit eine Eintragung gesetzlich nicht erforderlich ist, ist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Der Nachweis ist als Anlage beigefügt; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung