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Erbringung von Medialeistungen 2025-2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
Grabbeplatz 5
40213
Düsseldorf
Deutschland
103/5924/0849
Vergabe, Einkauf, Recht
+49 2118381-0
vergabe@kunstsammlung.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXVHY64YTB02H6ZG

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXVHY64YTB02H6ZG/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt den Auftrag über die Herstellung und Lieferung: Dienstleistung: Erbringung von Medialeistungen 2025-2026
zu vergeben.

Haupterfüllungsort

40213
Düsseldorf

remote

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Leistungszeitraum:
01.07.2025 bis 30.06.2026

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern /Verlängerungsoption). Die Verlängerung tritt in Kraft soweit der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2027.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

***Handelsregister ***

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

Mindestanforderung: Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Soweit eine Eintragung gesetzlich nicht erforderlich ist, ist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Der Nachweis ist als Anlage beigefügt

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

***Finanzamt***

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Betriebsstätten Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Mindestanforderung: Beizufügen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Betriebsstätten-Finanzamt; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Der Nachweis ist als Anlage beigefügt:

Vorzulegende Nachweise:
gem. Anlage B4 Finanzamt; Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Betriebsstätten Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Mindestanforderung: Beizufügen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Betriebsstätten-Finanzamt; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Der Nachweis ist als Anlage beigefügt:; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

***Referenzen***

Mindestanforderung ist, dass vier Referenzen nachzuweisen sind.

Davon Angabe von

insgesamt 2 Referenzen über vergleichbare Rahmen- oder Jahresverträge über vergleichbare Leistungen der Mediawerbung für Museen oder vergleichbare Kulturinstitute der letzten 24 Monate nach den Anforderungen an Auftragswert und mit dem Auftrag vergleichbarer Leistungen unter Referenz 1 und 2.

Davon

eine mit einem Jahres-Rechnungsvolumen von mindestens 30.000,00 EUR netto (Referenz Nr. 1) und
eine mit einem Jahres-Rechnungsvolumen von mindestens 5.000,00 EUR netto (Referenz Nr. 2)

und

insgesamt 2 Referenzen über vergleichbare Rahmen- oder Jahresverträge über vergleichbare Leistungen der Mediawerbung für Museen oder vergleichbare Kulturinstitute oder andere Auftraggeber der letzten 24 Monate nach den Anforderungen an Auftragswert von mindestens 15.000,00 EUR netto und mit dem Auftrag vergleichbarer Leistungen unter Referenz 3 und 4.

Vorzulegende Nachweise:
gem. Anlage B4 Handelsregister; Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

Mindestanforderung: Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Soweit eine Eintragung gesetzlich nicht erforderlich ist, ist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Der Nachweis ist als Anlage beigefügt; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Sonstige

Eignerklärung gemäß Anlage B 4 für Bieter und Nachunternehmer

Vorzulegende Nachweise:
Anlage B2 Bietergemeinschaftserklärung und -vollmacht; Anlage B 2 Vordruck - Bietergemeinschaftserklärung und -vollmacht (wenn und soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, rechtsverbindlich durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichnet); Mit dem Angebot
Anlage B3 Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer; Anlage B 3 Vordruck - Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (wenn und soweit wesentliche Leistungen von Nachunternehmern/Eignungsgeber erbracht werden sollen, rechtsverbindlich durch den Nachunternehmer/Eignungsgeber unterzeichnet); Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß Anlage A2 (VOL/B) und B9 Rahmenvereinbarung (RV)

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.06.2025 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.06.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Das Angebotsschreiben ist von dem Bieter mit dem Firmennamen und dem Namen der erklärenden vertretungsberechtigten Person in DRUCKBUCHSTABEN zu versehen und gemeinsam mit allen oben genannten Dokumenten und Unterlagen ausschließlich auf dem Vergabeportal elektronisch einzureichen.

Hinweis:
Das Angebot muss es vollständig bei Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. Werden die angeführten Vordrucke und Unterlagen aus Anlagenkonvolut B (Anlage B1 bis Anlage B9) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, hat dies den zwingenden Ausschluss des Angebotes des Bieters von der Wertung zur Folge.
Fehlen lediglich einzelne Unterlagen, Angaben oder Erklärungen, kann die Vergabestelle den Bietern die Möglichkeit einräumen, fehlende nicht wesentliche Angaben oder Erklärungen innerhalb einer kurzen Frist nachzureichen. Reichen die Bieter die geforderten Angaben und Erklärungen auch nicht innerhalb dieser Frist ein, wird ihr Angebot zwingend ausgeschlossen. Eine Pflicht der Vergabestelle, den Bietern diese Möglichkeit einzuräumen, besteht jedoch nicht.
Änderungen an den genannten Vergabeunterlagen (z.B. durch Hinzufügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters, oder Streichungen, etc.) haben den zwingenden Ausschluss des Angebotes des Bieters von der Wertung zur Folge.

Die Vordrucke des Auftraggebers sind zu verwenden.

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