Abbau, Einlagerung und Wiederaufbau der Orgel in Raum 108 in der Hochschule für Musik und Tanz Köln aufgrund der Sanierung des Hauptgebäudes im Zeitraum der Jahre 2028-2033 gemäß ausführlicher Leistungsbeschreibung.Zeitpunkt des Abbaus: zwischen 26.07.2027 und 30.09.2027Zeitpunkt des Wiederaufbaus: Sommer 2033
Während der Sanierung der Hochschule für Musik und Tanz Köln muss das Gebäude im Sommer 2027 geräumt werden. Die Orgel aus Raum 108 kann nicht im Interimsgebäude aufgebaut werden und muss für die Zeit der Sanierung (2027 - 2033) eingelagert werden. Den Umfang der Leistung und die besonderen Anforderungen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Da die optimale technische Umsetzung nicht standardisiert vorgegeben werden kann, wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Raum für bieterspezifische, innovative Lösungskonzepte geschaffen. Diese Konzepte fließen als qualitative Zuschlagskriterien in die Wertung ein, um eine risikominimierte und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Ausführung zu sichern
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig bei Verstößen nach § 160 Abs. 3 GWB, insbesondere wenn erkannte Verstöße nicht binnen 10 Tagen gerügt werden, erkennbare Verstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach einer Nichtabhilfe-Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind.
Die Fristen nach § 134 GWB bleiben unberührt.
Die Vergabestelle entscheidet sich im vorliegenden Vergabeverfahren dazu, von der gesetzlichen Möglichkeit des § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch zu machen und unterlassene, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Nachweise, Eigenerklärungen oder sonstige Bescheinigungen) grundsätzlich nachzufordern.
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Diese sind in den Vergabeunterlagen ausgeführt
Besondere Vertrags- und Ausführungsbestimmungen können dem Dokument "Leistungsbeschreibung und Bewerbungsbedingungen" entnommen werden.