Die Fachhochschule Aachen benötigt ab dem 01.01.2027 eine Glasfaserverbindung (zwei unbelichtete LWL-Doppelfasern) von Aachen nach Jülich.
Die Fachhochschule Aachen benötigt ab dem 01.01.2027 eine Glasfaserverbindung (zwei unbelichtete LWL-Doppelfasern) von Aachen nach Jülich. Die Forderung nach zwei unbelichteten LWL-Doppelfasern dient der Sicherstellung einer zukunftssicheren und flexiblen Nutzung der passiven Glasfaserinfrastruktur. Durch die Vorhaltung von zwei separaten Doppelfasern stehen neben der aktuell erforderlichen Übertragungsstrecke zusätzliche Fasern für Redundanz, Erweiterungen, alternative Übertragungswege oder zukünftige Anwendungen zur Verfügung. Die Ausführung mit zwei Doppelfasern reduziert zudem den Aufwand für spätere Nachrüstungen und erhöht die Betriebssicherheit, Erweiterbarkeit und langfristige Wirtschaftlichkeit der Infrastruktur.
Glasfaserverbindung Aachen-Jülich
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (vgl. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss über einschlägige Erfahrung in der Bereitstellung und dem Betrieb von dedizierten Glasfaserverbindungen verfügen.Hierzu sind mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren anzugeben, die hinsichtlich Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jeweils die Bereitstellung einer Glasfaserverbindung mit einer vergleichbaren technischen Leistungsfähigkeit umfassen.
Technischer Ansprechpartner (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss für die vertragsgemäße Leistungserbringung über ausreichend qualifiziertes technisches Personal verfügen. Für die Leistungserbringung ist mindestens ein fachlich qualifizierter technischer Ansprechpartner zu benennen, der über einschlägige Erfahrung mit der Planung, Bereitstellung, Entstörung und dem Betrieb von Glasfaserverbindungen verfügt.Der Ansprechpartner muss während der Vertragslaufzeit für technische Abstimmungen zur Verfügung stehen und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.Nachweis: Benennung des vorgesehenen Ansprechpartners einschließlich kurzer Darstellung der einschlägigen Qualifikation und Berufserfahrung.
siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Bei Angebotsabgabe vorzulegen: 1) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) 2) Eigenerklärung Subventionen (Formular 524 EU) 3) Eigenerklärung Ausschlussgründe /Formular 521 EU) Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind, sind folgende Unterlagen ergänzend einzureichen: 1) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) 2) Information Unteraufträge (Formular 533a EU) 3) Nachweis(e) Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) 4) Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) -soweit zutreffend 5) Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU) -soweit zutreffend. Es gelten folgende Vertragsbedingungen: -Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU) -Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (Formular 513 EU) -