Allgemein:
Gegenstand des Auftrags sind Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) in allen Liegenschaften der FH Aachen. Die Unterhaltsreinigung ist in zwei Teillose (Mengenlose) aufgeteil (Los 1 - Liegenschaften Aachen / Los 2 - Liegenschaft Jülich / Köln / Simmerath). Die Glasreinigung umfasst die Liegenschaften Aachen, Jülich / Köln und Simmerath und ist als Los 3 (Fachlos) definiert.
Jahresreinigungsfläche Los 1:
ca. 9.430.000 m2
Jahresreinigungsfläche Los 2:
ca. 3.000.000 m2
Jahresreinigungsfläche Los 3:
ca. 20.000 m2 / zweimal jährlich
Unterhaltsreinigung:
Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet werden einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer ergebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen.
Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA.
Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unterhaltsreinigung zählen.
Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (abruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Preisen, sofern sie anfallen, vergütet.
Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmanagement-systems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA).
Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehensweisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehenswei-sen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Insbesondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten.
Neben der Reinigungsdienstleistung, muss der Auftragnehmer / Bieter eine Objektleitung für die jeweiligen Liegenschaften stellen.
Glasreinigung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Glas- und Rahmenreinigungsleistungen an den in der Ausschreibung benannten Gebäuden des AG.
Die Glasreinigung ist entsprechend der in der Kalkulationsdatei genannten Häufigkeit und der Auftragsart (z. B. beidseitig mit Rahmen und Falz) vorzunehmen. Die Glasreinigungen sind auf herkömmlicher Art und Weise durchzuführen. Das Osmose- Reinigungsverfahren ist erlaubt. Die in den Aufmaßen angegebenen Flächen sind einseitig gemessen und müssen beidseitig gereinigt werden. Die Flächen beinhalten sowohl Außenglasflächen als auch Innenglasflächen. Die Glasreinigung umfasst die beidseitige Rahmenreinigung.
Die Falze, Beschläge und Außenfensterbänke der Fenster sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs, die nähere Definition zur Durchführung der Reinigung ist in der Anlage 1 SLA geregelt. Durch die Reinigung entstehende Verschmutzungen an Boden, Wand- und Fassadenflächen sowie an Fensterbänken oder Mobiliar sind unverzüglich und ohne gesonderte Berechnung zu entfernen. Sämtliches Arbeitsgerät und Material, einschließlich Leitern, Tritte, Hubsteiger und Arbeitsschutzgeräte sind vom AN zu stellen. Die Arbeiten sind fach-gerecht unter Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsbestimmungen durchzuführen