Verfahrensangaben

Hochleistungslasersystem

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Fachhochschule Aachen
053340002002-06002-34
Bayernallee 11
52066
Aachen
Deutschland
DEA2D
Dezernat III - Zentraler Einkauf
vergabe@fh-aachen.de
0241 60090

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Fachhochschule Aachen
053340002002-06002-34
Bayernallee 11
52066
Aachen
Deutschland
DEA2D
Dezernat III - Zentraler Einkauf
vergabe@fh-aachen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42630000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung eines Hochleistungslasersytsems

Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie dem Fonds für einen gerechten Übergang gefördert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung eines integriertes Hochleistungslasersystem inkl. Kühler, eine oszillierende Schweißoptik (Scan-ner) sowie ein OCT-Sensor zur Erfassung der Schweißtiefe sowie der Nahtverfolgung und Fokuslagenvermessung zum Aufbau der Forschungsinfrastruktur im Projekt HOLLA

Umfang der Auftragsvergabe

1.260.504,20
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.05.2026
15.09.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bayernallee 11
52066
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Kaiserstraße 100
52134
Herzogenrath
Deutschland
DEA2D

FH Aachen / LaVaX GmbH, TPH Herzogenrath, Deutschland

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preiskriterium

Preis / Leistung

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

4f0283eb-36dd-4f4d-aa5e-3b59e6178c25-01

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0