Die vorliegenden Vergabeunterlagen umfassen die kommunikative Begleitung des "Explorations- und Bohrprogramms Geothermie NRW" des GD NRW für die Jahre 2026 bis 2028
Das Programm begann im Jahr 2024 und wird seither intensiv kommunikativ begleitet. Dies schließt sowohl den Zeitraum der geologischen Untersuchungen, als auch deren Vorbereitung (z. B. Information der anliegenden Kreise und Kommunen) und Nachbereitung (z. B. Veröffentlichung der Ergebnisse) mit ein. Das Explorations- und Bohrprogramm hat zum Ziel Informationen über die Verbreitung, Mächtigkeit, Tiefenlage und Struktur der potenziell für die geothermische Nutzung geeigneten Gesteinshorizonte zu erhalten. Hierfür werden in unterschiedlichen Regionen Nordrhein-Westfalens 2D-seismische Untersuchungen (Vibrationsseismik) sowie mehrere hundert Meter tiefe Erkundungsbohrungen durchgeführt. Hierbei wird das Thema "Geothermie" in der öffentlichen Wahrnehmung platziert bzw. vertieft. Die Bevölkerung erhält grundlegende Informationen über die Potenziale der mitteltiefen und tiefen Geothermie und deren Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf die hydrothermalen Potenziale in Nordrhein-Westfalen. Wichtig hierbei sind die Risiko-Aufklärung und Mitigierung sowie die Erläuterung der Relevanz und der Zweckdienlichkeit der unterschiedlichen Explorationsmaßnahmen.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Für die Preisbewertung der Kategorie A werden die Gesamtpreise EUR (brutto) der weißen Zeilen im Preisblatt (zu finden in Anlage 1 - Leistungsverzeichnis) addiert.
Für die Preisbewertung der Kategorie B werden die Gesamtpreise EUR (brutto) der grau hinterlegten Zeilen im Preisblatt (zu finden in Anlage 1 - Leistungsverzeichnis) addiert
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB).
Gemäß VgV und GWB nachgefordert
Handelsregisterauszug o.ä. bzw. Nennung Registerart und -nummer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
o Eigenerklärung Ausschlussgründe - Formular 521 EUo Bewerber-/Bietergemeinschaft - Formular 531 EU (sofern zutreffend)o Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe - Formular 532 EU (sofern zutreffend)o Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher - Formular 533 EU (sofern zutreffend)o Eigenerklärung in Bezug auf Russlando Eigenerklärung CSX-59 Informationen zum Bieter zu den eForms2.5.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübungo Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung in Form eines Handelsregisterauszuges oder ähnlichem. Die Benennung einer Handelsregisternummer ist ebenfalls ausreichend.2.5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeito Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:Zweifach maximierte Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens pauschal 5 Mio. EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens pauschal 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die Grunddeck