Art der Leistung
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung - Aufteilung in zwei Lose
Umfang der Leistung
Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb - (im Folgenden "Geologischer Dienst NRW"), im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, ist ein Landesbetrieb mit ca. 205 Beschäftigten. Die meisten Beschäftigten arbeiten im Verwaltungs-Innendienst an Bildschirmarbeitsplätzen. Im Rahmen der geowissenschaftlichen Landesaufnahme arbeiten einige Beschäftige auch im Außendienst (Geländetätigkeit). Des Weiteren arbeiten einige Beschäftigte auch in Laboren. Auf Grundlage der "Dienstvereinbarung Mobile Arbeit" ist es für den Großteil der Beschäftigten möglich, bis zu einem Anteil von 60 % der Wochenarbeitszeit mobil zu arbeiten. Der Geologische Dienst NRW - Landesbetrieb - hat seinen Dienstsitz in 47803 Krefeld, De-Greiff-Str. 195. Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist der Geologische Dienst NRW verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 bzw. § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen. Es ist beabsichtigt, dass der Geologische Dienst NRW durch Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung seiner Beschäftigten auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit die vorgenannte Verpflichtung erfüllt.
Der derzeitige abgeschlossene Dienstleistungsvertrag Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt endet am 31. Dezember 2026. Der derzeitig geschlossene Dienstleistungsvertrag Fachkraft für Arbeitssicherheit endet am 31. Dezember 2026.
Diese Dienstleistungen sind daher jeweils zum 1. Januar 2027 neu zu vergeben.