| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Vorgabe in der Ausschreibung zielt darauf ab, den Einsatz auftauender Streumittel (insbesondere Salz) auf das notwendige Maß zu beschränken. Der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (z. B. Splitt oder geeignetem Granulat) zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist hiervon unberührt und zulässig.
Grundsätzlich ist eine mechanische Schneeräumung (Schwarzräumung) anzustreben. Sofern aufgrund anhaltenden Schneefalls oder festgefahrenen Schnees eine vollständige Schwarzräumung ohne auftauende Streumittel nicht möglich ist, steht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Vordergrund. Auftauende Streumittel dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Blitzeis oder vergleichbaren Witterungsverhältnissen, eingesetzt werden.
Herr Hilge hat diese Woche Urlaub, Sie können sich gerne mit Herrn Guddorf unter der 0251 9821255 in Verbindung setzen, um sich die Örtlichkeiten anzusehen.
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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