Lieferung, Installation, Inbetriebnahme eines Geräts zur Messung der Konzentration und Bestimmung von Mikroplastik auf der Basis von GC/MS
Im Oktober 2025 ist das Drittmittelprojekt "Textilfabrik 7.0" (T7) gestartet. T7 ist ein Projektvorhaben des Forschungsinstituts für Textil und Bekleidung (FTB) der Hochschule Niederrhein, des Instituts für Textiltechnik (ITA) an der RWTH Aachen, des Verbandes der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sowie des Verbandes der Rheinischen Textil- und Bekleidungsindustrie, mit der Textilakademie NRW sowie der WFMG für die Stadt Mönchengladbach. Das Großprojekt Textilfabrik 7.0 soll Nachhaltigkeit, Biosphäre, Regionalität und Digitalisierung adressieren und eine wettbewerbsfähige Industrieproduktion der Zukunft am Beispiel der Textil- und Modewirtschaft entwickeln. Übergeordnete Ziele sind- die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen über alle Qualifizierungsebenen auf einer nachhaltigen Basis und- die Weiterentwicklung von Technik und Konzepten - Nachhaltige Produktionsmethoden und Ressourceneinsatz, Kreislaufwirtschaft oder konsequente Digitalisierung in Richtung KI - für die Branche.Für dieses Projektvorhaben beabsichtigt die Hochschule Niederrhein die Beschaffung eines Geräts zur Messung der Konzentration und Bestimmung von Mikroplastik auf der Basis von GC/MS für Forschungszwecke, welches mit dem beigefügten Kriterienkatalog übereinstimmt. Das Gerät zur Messung der Konzentration und Bestimmung von Mikroplastik auf der Basis von GC/MS soll "ready-to-use", d. h. inklusive aller erforderlichen Komponenten in der T7-Halle (M4-1) des Monforts Quartier 35, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach aufgestellt und nach erfolgter Einweisung betriebsbereit übergeben werden. Es erfolgt eine Vor-Ort-Ersteinweisung und ein Training (siehe Leistungskatalog Pos. 1.14). Ein Angebot sollte nur abgegeben werden, wenn innerhalb der genannten Lieferfristen die vertragsgerechte Ausführung der Leistung erbracht werden kann.Vorbehalt:Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über die Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten "STARK" sowie dem Land Nordrhein-Westfalen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) Nordrhein-Westfahlen (RRL) gefördert. Das Budget für das Gerät zur Messung der Konzentration und Bestimmung von Mikroplastik auf der Basis von GC/MS ist begrenzt. Die Hochschule Niederrhein behält sich daher vor, den Auftrag bei deutlicher Überschreitung des angegebenen Budgets von 325.500 EUR inkl. MwSt. (Pos. 9 Preisblatt) nicht zu vergeben. Das maximale Budget beinhaltet hierbei nicht die Instandhaltungskosten. Diese werden separat im Preisblatt (Pos. 12) abgefragt. Weitere Details in der Datei Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Hochschule Niederrhein hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen von Beschaffungen und Vergaben auf eine Verminderung der Umweltauswirkungen hinzuwirken und setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass Auftragnehmer eine transparente Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen und im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung eine jährliche Steigerung der Nachhaltigkeit in der eignen Unternehmenstätigkeit nachweisen können.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Kommunikation zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Die Eignung betreffend
? Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): [ ? Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, je nach Rechtsform und Eintragungspflicht, Kopie ausreichend, Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabeoder ? Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes,oder ? Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler),oder ?Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer]
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Rahmen der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass eine entsprechende Betriebshaftlichtversicherung vorhanden ist oder alternativ spätestens vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten in vollem Umfang Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssummen betragen im Einzelnen: a) Personenschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro b) Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro (einschl. Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt) c) Verlust von Schlüsseln und Transpondern für Schließanlagen pro Schadensfall mind. 500.000 EUR d) Obhuts- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall mind. 200.000 EUR
Der Abschluss der Versicherung ist dem AG durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor Ausführungsbeginn erstmalig nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitgliedes der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist, abzugeben. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
gem. VOL/B
Nachweis der Eignung.