Lieferung, Installation, Inbetriebnahme einer Greifer-Webmaschine mit Jacquardfachbildungseinrichtung zur Herstellung dreidimensionaler Gewebe (3D-Gewebe)
Das Webmaschinengesamtsystem soll betriebsfähig, d. h. inklusive aller erforderlichen Komponenten auf einem Forschungsbereich des Fachbereiches Textil- und Bekleidungstechnik, Mönchengladbach, aufgestellt und nach erfolgter Einweisung betriebsbereit übergeben werden. Es erfolgt eine Vor-Ort-Einweisung und Schulung, sofern es sich um ein dem Auftraggeber unbekannten Gerätetyp handelt.Ein Angebot sollte nur abgegeben werden, wenn innerhalb der genannten Lieferfristen die vertragsgerechte Ausführung der Leistung erbracht werden kann.Vorbehalt:Das Budget für des Webmaschinensystems ist begrenzt. Bei Überschreitung eines gesetzten Etats behält sich die Hochschule Niederrhein vor, den Auftrag nicht zu erteilen (Pos. 9 Preisblatt). Das maximale Budget beinhaltet hierbei nicht die Wartungskosten. Diese werden separat im Preisblatt (Pos. 10) abgefragt. Weitere Details: Siehe Datei Vergabeunterlage
Monforts Quartier c/o Hochschule Niederrhein
Die Hochschule Niederrhein hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen von Beschaffungen und Vergaben auf eine Verminderung der Umweltauswirkungen hinzuwirken und setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass Auftragnehmer eine transparente Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen und im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung eine jährliche Steigerung der Nachhaltigkeit in der eignen Unternehmenstätigkeit nachweisen können.?
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Kommunikation zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Zur Eignung
Nachweis der Unterschriftenberechtigung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): bei juristischen Personen; für die auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de in der "Signatur" genannte Person. [Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Vollmacht, Eigenerklärung über Unterschriftenberechtigung) beizufügen. (Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabe)
Eigenerklärung zur Eintragung in ein Register (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das das Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. [ ? Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, je nach Rechtsform und Eintragungspflicht, Kopie ausreichend, Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabeoder ? Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes,oder ? Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler),oder ?Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer]
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Rahmen der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass eine entsprechende Betriebshaftlichtversicherung vorhanden ist oder alternativ spätestens vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten in vollem Umfang Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssummen betragen im Einzelnen: a) Personenschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro b) Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro (einschl. Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt) c) Verlust von Schlüsseln und Transpondern für Schließanlagen pro Schadensfall mind. 500.000 EUR d) Obhuts- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall mind. 200.000 EUR
Der Abschluss der Versicherung ist dem AG durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor Ausführungsbeginn erstmalig nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitgliedes der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist, abzugeben. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
gem. VOL/B
Nein