Ausgeschrieben werden ein Maschinen-System für atmosphärische Wasch- und Färbeprozesse (Los 1) und eine Maschine für Hochtemperatur-Färbeprozesse (Los 2), jeweils inkl. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme. Dieses sind für die Anwendung in der On-Demand-Fertigung (Modul 2) der Textilfabrik 7.0 (T7) eingeplant.
Ausgeschrieben werden ein Maschinen-System für atmosphärische Wasch- und Färbeprozesse (Los 1) und eine Maschine für Hochtemperatur-Färbeprozesse (Los 2), jeweils inkl. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme. Dieses sind für die Anwendung in der On-Demand-Fertigung (Modul 2) der Textilfabrik 7.0 (T7) eingeplant. Vorausgesetzte Anforderung an das Maschinen-System für atmosphärische Wasch- und Färbeprozesse (Los 1) ist die Möglichkeit, die folgenden Sonderaufgaben der Textilveredlung zu erfüllen: - Waschen, Färben und Ausrüsten konfektionierten Stückguts (Stückfärberei)- Einleiten von Gasen in die Färbetrommel, um vorzeitige Oxidation bei Färbeprozessen mit Küpen- und Schwefelfarbstoffen zu unterbinden, bzw. die Oxidation zu steuern. - Erzeugen von Micro-/Nanobububbles bzw. Micronizierungs-/Nebulizer-System zur Erzielung extrem kleiner Flottenverhältnisse bei der Effektausrüstung - Extraktion von Farb- oder Wirkstoffen aus Naturstoffen (z. B. Abfälle der Lebensmittelherstellung) und deren direkte Verwendung in Färbe-/ausrüstungsprozessen - Erzeugen und Einleiten von Ozon in den Bauraum inkl. Neutralisation des Ozons nach dem Ausrüstungsprozess. Vorausgesetzte Anforderung an die Maschine für Hochtemperatur-Färbeprozesse (Los 2) ist die Möglichkeit, die folgenden Sonderaufgaben der Textilveredlung zu erfüllen: - Färben und Ausrüsten konfektionierten Stückguts aus Synthesefasern, insb. Polyethylenterephthalat- Die Skalierbarkeit der erzielten Ergebnisse auf einen industriellen Maßstab muss durch experimentelle Ergebnisse nachvollziehbar erwiesen sein. Die angebotenen Anlagen haben der beil. Anlage "Leistungsverzeichnis/Kriterienkatalog" zu entsprechen und müssen alle Mindestanforderungen erfüllen. Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Das Maschinen-System für atmosphärische Wasch- und Färbeprozesse (Los 1) und die Maschine für Hochtemperatur-Färbeprozesse (Los 2) sollen "ready-to-use", d. h. inklusive aller erforderlichen Komponenten in die T7-Halle des Monforts Quartier 28, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach aufgestellt und nach erfolgter Einweisung betriebsbereit übergeben werden. Genaue Absprachen zur Lieferung erfolgen nach Zuschlag.
Die Hochschule Niederrhein hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen von Beschaffungen und Vergaben auf eine Verminderung der Umweltauswirkungen hinzuwirken und setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass Auftragnehmer eine transparente Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen und im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung eine jährliche Steigerung der Nachhaltigkeit in der eignen Unternehmenstätigkeit nachweisen können.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Kommunikation zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW.
fehlende Unterlagen zur Eignung oder Nachweise welche nicht die Wertung beeinflussen
Eigenerklärung Eintragung in Register (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. [ ? Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, je nach Rechtsform und Eintragungspflicht, Kopie ausreichend, Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabeoder ? Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes,oder ? Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler),oder ?Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer]
Betriebshaftpflichversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Rahmen der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass eine entsprechende Betriebshaftlichtversicherung vorhanden ist oder alternativ spätestens vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten in vollem Umfang Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssummen betragen im Einzelnen: a) Personenschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro b) Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro (einschl. Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt) c) Verlust von Schlüsseln und Transpondern für Schließanlagen pro Schadensfall mind. 500.000 EUR d) Obhuts- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall mind. 200.000 EUR Der Abschluss der Versicherung ist dem AG durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor Ausführungsbeginn erstmalig nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitgliedes der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist, abzugeben. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
Nachweis Unterschriftenberechtigung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. 1.5 der Datei "Vergabeunterlage"
gem. VOL/B
gem. Vergabeunterlagen
Vorausgesetzte Anforderung an das Maschinen-System für atmosphärische Wasch- und Färbeprozesse (Los 1) ist die Möglichkeit, die folgenden Sonderaufgaben der Textilveredlung zu erfüllen: - Waschen, Färben und Ausrüsten konfektionierten Stückguts (Stückfärberei)- Einleiten von Gasen in die Färbetrommel, um vorzeitige Oxidation bei Färbeprozessen mit Küpen- und Schwefelfarbstoffen zu unterbinden, bzw. die Oxidation zu steuern. - Erzeugen von Micro-/Nanobububbles bzw. Micronizierungs-/Nebulizer-System zur Erzielung extrem kleiner Flottenverhältnisse bei der Effektausrüstung - Extraktion von Farb- oder Wirkstoffen aus Naturstoffen (z. B. Abfälle der Lebensmittelherstellung) und deren direkte Verwendung in Färbe-/ausrüstungsprozessen - Erzeugen und Einleiten von Ozon in den Bauraum inkl. Neutralisation des Ozons nach dem Ausrüstungsprozess. Vorausgesetzte Anforderung an die Maschine für Hochtemperatur-Färbeprozesse (Los 2) ist die Möglichkeit, die folgenden Sonderaufgaben der Textilveredlung zu erfüllen: - Färben und Ausrüsten konfektionierten Stückguts aus Synthesefasern, insb. Polyethylenterephthalat- Die Skalierbarkeit der erzielten Ergebnisse auf einen industriellen Maßstab muss durch experimentelle Ergebnisse nachvollziehbar erwiesen sein. Die angebotenen Anlagen haben der beil. Anlage "Leistungsverzeichnis/Kriterienkatalog" zu entsprechen und müssen alle Mindestanforderungen erfüllen. Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.Das Maschinen-System für atmosphärische Wasch- und Färbeprozesse (Los 1) und die Maschine für Hochtemperatur-Färbeprozesse (Los 2) sollen "ready-to-use", d. h. inklusive aller erforderlichen Komponenten in die T7-Halle des Monforts Quartier 28, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach aufgestellt und nach erfolgter Einweisung betriebsbereit übergeben werden. Genaue Absprachen zur Lieferung erfolgen nach Zuschlag.
Ausgeschrieben wird eine Hochtemperatur-Färbemaschine im Mustermaßstab für die Behandlung von fertig konfektionierten Bekleidungsteilen (Stückfärbung). Die Musterfärbemaschine soll "ready-to-use", d. h. inklusive aller erforderlichen Komponenten in Quartier 28, Monforts Quartier, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach, geliefert, aufgestellt, angeschlossen und nach erfolgter Einweisung betriebsbereit übergeben werden. Es erfolgt eine Einweisung /Schulung. Die HT-Musterfärbemaschine dient in erster Linie zur Färbung und Ausrüstung von Bekleidungsteilen aus Synthesefasern, insb. Polyester (=Polyethylenterephthalat) und Polyester-Mischungen unter Hochtemperaturbedingungen von bis zu 140 °C sowie bei einem Betriebsdruck von bis zu 3 bar. Darüber hinaus soll die Maschine auch weitere in der Industrie häufig verwendete Faserarten insbesondere Baumwolle, Acryl, Nylon, Tencel, Mikrofaser und Viskose verarbeiten können. Die Anlage muss eine hohe Kompatibilität zu industriellen Färbemaschinen aufweisen, um eine zuverlässige Übertragung der im Mustermaßstab entwickelten Prozesse in den industriellen Maßstab zu gewährleisten. Die Kapazität der Maschine muss im Bereich bis ~ 5 kg liegen, um Kleinserien von ca. 15-25 Bekleidungsteilen behandeln zu können.Die Maschine muss den Anforderungen gem. Leistungsverzeichnis/Kriterienkatalog entsprechen.