Es soll zum 01.03.2027 ein neuer Instandhaltungsvertrag für die Gebäudeautomation / MSR-Anlagen in den Gebäuden am Hochschulcampus Krefeld Süd (Reinarzstraße 49 in 47805 Krefeld) und Hochschulcampus Krefeld West (Frankenring 20 und Adlerstr. 32 in 47798 Krefeld) geschlossen werden.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2027 und beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag endet automatisch, es bedarf keiner Kündigung.
Campus Krefeld West,Frankenring 20, 47798 Krefeld
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Betriebshaftpflichversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Rahmen der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass eine entsprechende Betriebshaftlichtversicherung vorhanden ist oder alternativ spätestens vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten in vollem Umfang Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssummen betragen im Einzelnen:a) Personenschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Eurob) Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro(einschl. Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt)c) Verlust von Schlüsseln und Transpondern für Schließanlagen pro Schadensfall mind. 500.000 EURd) Obhuts- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall mind. 200.000 EURDer Abschluss der Versicherung ist dem AG durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor Ausführungsbeginn erstmalig nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitgliedes der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist, abzugeben. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
Eintragung in Register (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.[ ? Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, je nach Rechtsform und Eintragungspflicht, Kopie ausreichend, Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabeoder ? Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes,oder ? Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler),oder ?Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer]
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