Das Ziel dieses Vorhabens ist es einen Rahmenvertrag für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel an den Campus Krefeld und Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein zu schließen
Es wird ein offenes Verfahren nach §15 VgV durchgeführt.
Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils 1 Jahr bis zur maximalen Laufzeit von 4 Jahren.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Kommunikation zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW.
über das Portal eVergabe.nrw.de
Keine Bieter und deren Vertreter zugelassen.
Betriebshaftpflichversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Rahmen der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass eine entsprechende Betriebshaftlichtversicherung vorhanden ist oder alternativ spätestens vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten in vollem Umfang Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssummen betragen im Einzelnen:a) Personenschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Eurob) Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall mind. 5,0 Millionen Euro(einschl. Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt)c) Verlust von Schlüsseln und Transpondern für Schließanlagen pro Schadensfall mind. 500.000 EURd) Obhuts- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall mind. 200.000 EURDer Abschluss der Versicherung ist dem AG durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor Ausführungsbeginn erstmalig nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitgliedes der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist, abzugeben. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
Eintragung in Register (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.[ ? Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, je nach Rechtsform und Eintragungspflicht, Kopie ausreichend, Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabeoder ? Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes,oder ? Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler),oder ?Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer]
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