Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Belieferung und Montage von medientechnischen Anlagen sowie die Wartung und Reparatur von technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß dem Wartungsvertrag.
Der Vertrag beginnt am 01.05.2026 und hat zunächst eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Solange der Höchstwert gemäß Punkt 4.1 der Vorbemerkungen noch nicht ausgeschöpft ist, wird der Vertrag automatisch bis zu drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Jahresfrist den Vertrag schriftlich kündigt. Nach Ablauf von insgesamt 48 Monaten wird der Vertrag nicht automatisch weiter verlängert. Der Vertrag endet somit spätestens am 30.04.2030
Der Rahmenvertrag endet zudem mit sofortiger Wirkung, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den Höchstwert erreicht. Einer besonderen Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Verpflichtungen mehrfach in Verzug, so dass der FH Münster ein weiteres Festhalten am jeweiligen Rahmenvertrag nicht mehr zumutbar ist, kann die FH Münster den jeweiligen Rahmenvertrag außerordentlich kündigen
Preis laut Summenblatt
Nachlass auf die Global Price List
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
keine