Verlängerung Telefonie-Lizenz Campus
Cisco Callmanager, Unity-Connection, Webex und CUBE-Gateways bilden die zentralen Eckpfeiler der gesamten Telefonie-Lösung auf dem Campus der TU Dortmund und darüber hinaus des zentralen Kurznachrichtendienstes via Webex in der Cloud (Instant-Messaging). Das Lizenzabkommen ist Subscription basiert und wurde erstmals am16.11.2021 mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2026 abgeschlossen und soll um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die gesamte Kollaborationslösung wurde und wird bei Cisco als "Collaboration Flex Plan 3.0" bezeichnet (Bestellnummer A-Flex-3).
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Cisco Callmanager, Unity-Connection, Webex und CUBE-Gateways bilden die zentralenEckpfeiler der gesamten Telefonie-Lösung auf dem Campus der TU Dortmund unddarüber hinaus des zentralen Kurznachrichtendienstes via Webex in der Cloud (Instant-Messaging). Das Lizenzabkommen ist Subscription basiert und wurde erstmals am16.11.2021 mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2026 abgeschlossen. Die gesamteKollaborationslösung wurde und wird bei Cisco als "Collaboration Flex Plan 3.0"bezeichnet (Bestellnummer A-Flex-3).Der Verein zur Förderung eines deutschen Forschungsnetzes e.V. (kurz DFN), bei dem dieTU Dortmund Mitglied ist, hat für den "Collaboration Flex Plan 3.0" anbieteroffen einenRahmenvertrag abgeschlossen, den aktuell die Telekom GmbH hält. Basierend aufdiesem Rahmenvertrag hat die Telekom ein Angebot mit zusätzlichem Projektrabattfür den Telefonie-Lizenzbedarf der TU Dortmund erstellt.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.