Die Digitale Hochschule NRW (DH.NRW) ist eine Kooperationsgemeinschaft von 41 Hochschulen und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Etablierung einer abgestimmten Serviceinfrastruktur für die digitale Transformation der Hochschulen in NRW. Diese Hochschulen sind bestrebt, höchste Standards in Lehre und Forschung zu erreichen und benötigen daher eine robuste und flexible Lösung zur Verwaltung ihrer Governance-, Risk- und Compliance-Anforderungen. Um dieses Ziel zuerreichen, möchte die Technische Universität Dortmund (TU Dortmund) eine Landeslizenzfür ein Governance, Risk und Compliance (GRC)-Tool, einschließlich eines Onboardings,für voraussichtlich 34 Hochschulen der Kooperationsgemeinschaft der DH.NRWbeschaffen.Die beteiligten Hochschulen benötigen eine umfassende Lösung, die verschiedene Aspekteder Informationssicherheit, des Business Continuity Managements (BCM), des Datenschutzes und des Risikomanagements abdeckt. Ein GRC-Tool ist eine Softwarelösung, die Organisationen unterstützt, ihre Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse digital zu verwalten und zu überwachen. Das Tool ist entscheidend für die effiziente Dokumentation und Überwachung dieser Bereiche, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien sicherzustellen. Die beteiligten Hochschulen werden das GRC-Tool einsetzen, um ihre Informationssicherheits-, BCM-, Datenschutz- und Risikomanagementprozesse zu optimieren. Darüber hinaus wird es die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen erleichtern und die Effizienz durch automatisierte Workflows und Berichte steigern.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Technische Universität Dortmund (TU Dortmund) vergibt den Auftrag im Wege einesVerhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert die TU Dortmund interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen.Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachungmaßgeblich.Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft die TU Dortmund die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert die TU Dortmund die nach Maßgabe der Bekanntmachung ausgewähltenBewerber auf, ein verbindliches Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zurAngebotsabgabe wird die TU Dortmund die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich dies als zweckmäßigerweisen, verhandelt die TU Dortmund mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge.Die TU Dortmund behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten undgemäß § 17 Abs. 11 VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung und Lizenzierung eines GRC-Tools fürvoraussichtlich 34 Hochschulen der Kooperationsgemeinschaft DH.NRW, das durch den Auftragnehmer als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung gestellt wird. Darüberhinaus muss der Auftragnehmer die dazugehörigen Hosting-, Wartungs-, Service- und Schulungsleistungen erbringen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre. Der Vertrag verlängert sich auf Abruf des Auftraggebers um weitere 4 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre. Ein GRC-Tool ist eine Softwarelösung, die Organisationen unterstützt, ihre Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse digital zu verwalten und zu überwachen.Das GRC-Tool muss helfen, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu mitigierensowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und technischer Standards wie ISO27001 und BSI IT-Grundschutz zu gewährleisten. Das GRC-Tool muss folgende Module enthalten:- IT-Sicherheitsmanagement (ISMS) - Datenschutzmanagement (DSMS) - Risikomanagement- Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BMC). Das GRC-Tool muss den beteiligtenHochschulen ermöglichen, interne Richtlinien zu implementieren. Die beteiligten Hochschulenmüssen über das GRC-Tool miteinander kommunizieren können. Zu Beginn der Vertragslaufzeit gibt es ein Onboarding der Hochschulen. Der Auftragnehmer muss Schulungspläne für die Gruppe der Nutzenden an den Hochschulen erstellen. Diese sind insbesondere die Informationssicherheitsbeauftragten/Chief Information Security Officer, Business-Continuity-Beauftragten,Datenschutzkoordinator:innen, sowie deren Stellvertretende und Mitarbeitende. DieTU Dortmund verfügt für sämtliche Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung fürdie Vertragslaufzeit von 4 Jahren (ohne Verlängerung) insgesamt über ein Budget in Höhe von maximal EUR 1,6 Mio. (netto). Die TU Dortmund behält sich vor, Angebote, diediesen Kostenrahmen überschreiten, vom Vergabeverfahren auszuschließen sowie dasVerfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des jeweiligen Kostenrahmens eingehen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsentwurf mitsamt Anlagen (Anlage 2 zur AzA) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 zur AzA).
Der Vertrag verlängert sich auf Abruf des Auftraggebers um weitere 4 Jahre. Die maximaleVertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zumTeilnahmeantrag ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten über das Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des Vergabeportals zur Verfügung.Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigtenBewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nichterforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mitNamen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. 3. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sindunzulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinanderkooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an derKooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bewerber,die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaftenzusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich.Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern.Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogeneInformationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeberweitergegeben werden. 6. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.7.Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). ZurWahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerberden Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zumAblauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Der Auftraggeber wird voraussichtlich 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zurAuswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. 2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen geeignet erscheint, dieverfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dies ist derFall, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die gestellten Eignungsanforderungen erfüllt.3. Schließlich, für den Fall, dass sich mehr als 5 geeignete Unternehmen beworben haben, wird beurteilt, wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbernmit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher amweiteren Verfahren beteiligt wird. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotesdie Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungenam besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 5 besten Bewerber aufzufordern,auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlungdes Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben bewerten. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Hierbei handelt es sich um Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb, nicht um Zuschlagskriterien.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagenim Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen(im Fall einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft):a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten,der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr., des Namens, des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeitdes wirtschaftlich Berechtigten im Sinne von § 3 GwG sowie zur Eintragung ins Handelsregister/ Berufsregister; b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreicheSelbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in daseinschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) desHerkunftslandes eingetragen ist; sowie nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, diedie Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt.c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkendenAbsprachen getroffen wurden. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartnermit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder imFalle der Auftragserteilung abschließen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Bereitstellung und Lizenzierung eines GRC-Tools für den Öffentlichen Dienst)vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 (drei) Jahren erbrachtenwesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, des Erbringungszeitraums sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Die eingereichten Referenzprojekte sollen in Summe folgende Anforderungenerfüllen: - in drei Projekten hat der Bewerber ein GRC-Tool als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung gestellt; - in drei Projekten erbrachte der BewerberDienstleistungen für den Öffentlichen Dienst, vorzugsweise Hochschulen. Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Mindestanforderungen. Der Auftraggeber wird dieReferenzen gemäß Ziffer 2.1.4 der Bekanntmachung im Rahmen des Rankings berücksichtigen.
Informationssicherheit (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) Nachweis eines BSI C5-Testats odergleichwertig;b) Nachweis einer Zertifizierung der Standard-Absicherung nach IT Grundschutz-Methodikoder gleichwertig oder höher; c) Nachweis einer Umsetzung derBetriebskontinuitätsmanagementmaßnahmennach BSI-Standard 200-4 oder gleichwertig oder höher.
Anteil der Unterauftragsvergabe (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zuvergeben beabsichtigt.Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.