An der TU Dortmund existiert seit 2002 eine Matlab Campuslizenz, die von fast allenFakultäten der TU Dortmund genutzt wird. Die Lizenzen werden in Forschung und Lehreeingesetzt. Vor allem in den Ingenieurwissenschaften ist Matlab eine nicht anderweitig zuersetzende Standard-Software.Ebenso kommt Matlab auf den LiDO HPC-Rechnern bei hochgradigen Forschungsprojektenals mathematisches Werkzeug zum Einsatz. Durch Maintenance wird gewährleistet, dassjeweils die neuesten Versionen zum Einsatz kommen können und der Support in Anspruchgenommen werden kann.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Lizenzverlängerung für 12Monate (10/26 - 09/27).
Die Lizenzen werden von den Mitarbeitern der Universitäten der Ruhrallianz (TU DO, RUB und UDE) genutzt.
Preis
Die Metalab Neztwerklizenz wird bereits seit 2002 von fast allen Fakultäten der TU Dortmund für Forschung und Lehre eingesetzt. Besonders für die Ingenieurwissenschaften hat sie sich als nicht mehr zu ersetzende Standard-Software etabliert. Zudem dient sie bei hochgradigen Forschungsprojekten sie als mathematisches Werkzeug. Ebenso wird die Matlab Lizenz von den Partneruniversitäten der Ruhr-Allianz eingesetzt, so dass sich in der Forschung eine Vergleichbarkeit von Forschungsergebnissen zwischen den Hochschulen, auch auch Kostensynergien durch die gemeinsame Beschaffung ergeben.
Der alleinige Vertrieb der Matlab Campuslizenz erfolgt für Deutschland durch TheMathWorks GmbH. Für Deutschland gibt es keinen anderen vertraglich gebundenen Distributor.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Vergabe- und Vertragsbedingungen gelten ausschließlich in deutscher Sprache. Das Angebot sowie sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu fertigen/einzureichen.Ausnahme: Die Datenblätter sind auch in englischer Sprache zulässig.Der Schriftverkehr und die Kommunikation auch nach der Auftragserteilung ist in deutscher Sprache zu führen.Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.