Spinning Disk Konfokalmikroskops inkl. Lieferung, Einbringung, Installation und Einweisung/Schulung
Kauf eines Spinning Disk Konfokalmikroskops inkl. Lieferung, Einbringung, Installation und Einweisung/Schulung für die Fakultät Chemie und Chemische Biologie der TU Dortmund insbesondere zur Analyse zellbiologischer Prozesse in 3D Gewebesystemen
Fakultät Chemie und Chemische BiologieRaum C1-03-130
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Fehlende Unterlagen werden - soweit zulässig - nachgefordert
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nicht älter als 12 Monate
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis seiner Eignung gibt der Bieter mindestens eine Referenz an, die in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist (Erfüllung aller hier definierten Mindestkriterien), unter Angabe des Auftragnehmers, eines Ansprechpartners sowie des finanziellen Umfangs. Die TU Dortmund behält sich vor, angegebene Referenzen zu prüfen.
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt oder, sofern Skonto gewährt wird, innerhalb der vom Bieter genannten Frist unter Abzug des eingeräumten Skontobetrages.Bitte beachten Sie, dass das Angebot eines Skontos bei der Angebotsauswertung nur berücksichtigt werden kann, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Tagen eingeräumt wird. Im Übrigen wird auf §§ 15 und 17 VOL/B verwiesen.
Einzureichende Unterlagen:- EU-Sanktionspaket (Vordruck 523) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Vertragsstrafe:Für den Fall der Überschreitung vertraglich vereinbarter Fristen oder anderer wesentlicher Vertragspflichten ist eine Vertragsstrafe vorgesehen.Diese richtet sich nach §?11 VOL/B und beträgt bis zu 0,5?% des Wertes des betroffenen Leistungsteils je Woche, höchstens jedoch 8?%.Näheres regeln die Vergabeunterlagen.