Die geplanten Arbeiten werden für die bedarfsgerechte Nutzung der Räume durch Prof. Mertins erforderlich - der Lehrstuhl wird aus einer anderen externen Anmietung im MSW, welche diesen Sommer abgemietet wird, umziehen. Die erforderlichen Änderungen wirken sich teilweise auf das Grundrisslayout aus; es müssen in drei Räumen umfassende Arbeiten an Decken, Wänden, Türen und dem Doppelboden ausgeführt werden; zudem an der Elektrotechnik und am Netzwerk. Da es sich um nicht geringfügige Änderungen an der Mietsache handelt (deren Umsetzung seinerzeit auch nicht im geschlossenen Mietvertrag geregelt wurden, da bei Abschluss der Bedarf nicht bekannt war) sollen die anstehenden Arbeiten durch den Vermieter ausgeführt werden; eine Rückbauverpflichtung durch die TU Do nach Auszug hat der Vermieter schriftlich ausgeschlossen.